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EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)

Ziel des Umweltmanagements nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme; EG-Öko-Audit) ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und damit verbunden die nachhaltige Reduzierung der Umweltauswirkungen durch die unternehmerische Tätigkeit. Bestandteile sind neben wiederkehrenden Umweltprüfungen die Umwelterklärungen mit Umweltpolitik und -zielen.
Die Registrierung der Validierung wird in Deutschland durch die IHKs durchgeführt.

Die IHK und EMAS

Gemäß dem deutschen Öko-Audit-Gesetz (Umweltauditgesetz, UAG) sind die IHKs verantwortlich, ein Register über alle validierten Betriebe zu führen. Validiert ist ein Unternehmen, wenn die Umwelterklärung durch den Umweltgutachter geprüft und dann veröffentlicht wurde. Welche IHKs als Registrierungsstelle fungieren finden Sie hier.

Eine Erwartung der Wirtschaft bei Einführung des Europäischen Umweltmanagement- und -betriebsprüfungssystems EMAS war, dass den Teilnehmern auch in Rechtsvorschriften Vorteile eingeräumt werden. Viele sind über das Ergebnis enttäuscht. Bei genauem Hinsehen gibt es aber doch einige Ansatzpunkte für Erleichterungen, teilweise unterscheiden diese sich von Land zu Land. Mehr dazu finden Sie beim Umweltgutachterausschuss.

Die im Bezirk der IHK Siegen registrierten Unternehmen sind im EMAS-Register Deutschland zu finden (für die IHK Siegen geben Sie bitte die 172 ein).

Mitarbeitbeteiligung und EMAS

Der Erfolg eines Unternehmens hängt entscheidend von den Beschäftigten ab. EMAS unterstützt die Mitarbeiterbeteiligung in hohem Maße und fördert damit Entscheidungsstrukturen und Verbesserungsprozesse. Werden die Beschäftigten eingebunden und motiviert, stärkt das die Identifikation mit dem Unternehmen und schafft eine positive Arbeitsatmosphäre. In vielen EMAS-Organisationen ist Umweltschutz deshalb Teil des betrieblichen Vorschlagswesens geworden. Die Europäische Kommission hat eine entsprechende Arbeitshilfe dazu veröffentlicht (siehe unter den "Externen Links: Publikationen").

Vorteile für EMAS-Betriebe

Ein immer wieder geäußerter Wunsch der EMAS-Betriebe war es, besser darüber informiert zu sein, welche Vorteile eine Beteiligung an EMAS mit sich bringen kann. Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses hat daraufhin die Rechts- und Verwaltungsvorschriften von Bund und Ländern sowie die einschlägigen EU-Regelungen auf das Stichwort EMAS und Umweltmanagement hin untersucht - und überraschend viele Treffer gefunden.

Die Übersicht listet Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und sonstige Mitteilungen der EU, des Bundes und der Länder auf, die auf EMAS Bezug nehmen (siehe entsprechende Liste unter "Externe  Links").

Wir empfehlen Ihnen, die Anlage unter dem Gesichtspunkt durchzusehen, ob Sie an der einen oder anderen Stelle aus der Auflistung einen materiellen Nutzen ziehen könnnen, den Sie vielleicht bisher nicht gesehen haben.

EMAS-Betriebe haben auch einen Vorteil im Energiebereich beim Spitzenausgleich, da gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) EMAS als "Energiemanagementsystem" anerkannt wird.

In allen Fragen zu EMAS steht Ihnen Ihre IHK zur Verfügung.

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