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Wasser und Abwasser

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat der Gesetzgeber sich für den Gewässerschutz als eine Maßnahme zur Sicherung des Naturhaushaltes entschieden. Jede Einwirkung auf das Grundwasser und Oberflächengewässer einschließlich der Bewirtschaftung ist daraufhin zu prüfen, ob diese im Rahmen der rechtlichen Vorgaben dem Wohl der Allgemeinheit dient.

Auch viele Unternehmen sind durch die Nutzung von Wasser und das Nebenprodukt Abwasser in die Verantwortung genommen. Ergänzend zum WHG und dem Landeswassergesetz sind in den einzelnen Wasser- und Abwassersatzungen zusätzliche Regelungen getroffen, die einzuhalten sind.

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