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Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben

Digitale Technologien und Anwendungen sowie Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. 

Neben nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, können Unternehmen auch Beteiligungen und zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel von Förderbanken, für Digitalisierungs-Aktivitäten in Anspruch nehmen.

Eine Übersicht zeigt im folgenden die aktuell laufenden Förderprogramme von Bund und Land NRW in diesem Bereich.

 

Zuschuss-Programme

Im Folgenden werden die aktuellen Zuschuss-Programme im Bereich der Digitalisierung aufgeführt.

go-digital

Beratungs- und Umsetzungsförderung des Bundes

Das Förderprogramm „go-digital “ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (unter 100 Beschäftigte einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen) und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Es besteht jetzt neu aus fünf Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung", "IT-Sicherheit", Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). In diesen mit einander kombinierbaren Modulen werden begünstigte Unternehmen von einem der über 1.000 autorisierten frei auswählbaren Berater unterstützt. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWK autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert.

Das Förderprogramm „go-digital“ ist bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert worden. Für die drei Jahre stellt das BMWK insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Richtlinie ist am 1.01.2022 in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen mit sich.

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Beratungs- und Umsetzungförderung sowie Einstellungsförderung des Landes NRW

Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) wurde neu ausgerichtet und am 2. Juni 2020 gestartet.

Es gliedert sich dabei in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen.

MID-Gutscheine

Nämlich die drei Varianten der MID-Gutscheine (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation), die es KMUs ermöglichen, projektbezogene externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Förderschwerpunkte des MID-Digitalisierung sind intelligente Applikationen (Produkte und Dienstleistungen) sowie die digitale Produktion (Cyber Phyical Systems, Industrie 4.0 und Vernetzung). Begünstigt hiervon sind KMUs mit bis zu 249 Mitarbeitende.

Die Förderquoten für die Beratungs- und Umsetzungsgutscheine MID-Digitalisierung und MID-Innovation steigen um je 30 Prozentpunkte auf 80 Prozent für kleine Unternehmen und 60 Prozent für mittlere Unternehmen.

MID-Assistent/in

Sowie die Möglichkeit, über das Teilprogramm MID-Assistent/in Arbeitsplätze zu schaffen. Hier können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden einen Hochschulabsolventen/eine Hochschulabsolventin projektbezogen direkt im Unternehmen anstellen. So sollen kleine Unternehmen dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und durch spezifische Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen.

MID-Digitale Sicherheit

Das jüngste Teilprogramm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Dabei wird ein umfassendes Verständnis von digitaler Sicherheit zugrunde gelegt, das neben Softwarelösungen auch andere Aspekte berücksichtigt. MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate wird das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme, MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit auf ein Losverfahren umgestellt. In regelmäßigen Abständen wird ein festgelegtes Kontingent an registrierte KMUs ausgelost, die dann einen konkreten Förderantrag stellen können. Interessenten können sich voraussichtlich ab Mitte März zur Teilnahme am Losverfahren registrieren. Die erste Ziehung im Losverfahren wird für Anfang April angestrebt.

Aufgrund dieser Umstellung wird es für die Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit keine Systemöffnung im März 2024 geben. Anträge für das Teilprogramm MID-Assistent/in können weiterhin eingereicht werden.

Hintergrund für die Änderung ist neben dem starken Transformationsbestreben der Unternehmen u. a. auch der zeitweise Wegfall von Förderprogrammen auf Bundesebene. Durch die enorm gestiegene Nachfrage kam es im Antragsverfahren zu verlängerten Ladezeiten und vereinzelten Systemausfällen des Förderportals. Dies veranlasste das MWIKE zu dieser Anpassung.

Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ (2022 bis 2026)

Ziel ist es mit dem Förderprogramm, die digitale Transformation der Wirtschaft nachhaltig zu fördern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei Angebot und Nutzung digitaler Technologien zu erhöhen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler  Technologien“ die Voraussetzungen schaffen, um schnell und flexibel auf neue technologische Herausforderungen, politische Prioritätensetzung, verfügbare Budgets und weitere veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.

Die Projekte müssen vorwettbewerblich ausgerichtet sein (TRL7-Level 4 bis 8). Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Grundlagenforschung und Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Mobilfunkanlagen, betriebliche Hardware-Systeme) sind grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahmen, die auf besondere Erfordernisse zurückgehen, müssen im Einzelfall ausführlich begründet und im Vorfeld mit dem Zuwendungsgeber geklärt werden. Auch Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Förderung.

Dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den fachlichen Rahmen für die angestrebten Projekte.

Projektvorschläge können nur auf Grundlage von Förderaufrufen zu den angegebenen Stichtagen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“,„Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert. Förderaufrufe werden im Internet unter http://www.digitale-technologien.de bekannt gegeben.

In die Förderung mit einbezogen sind KMU nach EU-Definition.

Mehr zum Förderprogramm steht in der Bekanntmachung des Bundesanzeigers.

BMWK-Innovationsgutscheine (go-Inno)

Innovationsberatung – einfach und schnell (Bund)

Mit den BMWK-Innovationsgutscheinen (go-Inno) werden externe Beratungsleistungen durch Beratungsunternehmen (die vom BMWK autorisiert wurden) u. a. zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützt.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigte und und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Beratungsförderung - NRW.BANK

Gefördert werden mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) in bestimmten regionalen Gebieten umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Dazu zählen u.a. Online-Marketing, E-Commerce, Social-Media-Aktivitäten, SEO oder Monitoring.

Zusätzlich werden Investitionsmaßnahmen zur Schaffung und/oder Sicherung neuer Arbeitsplätze in der Region gefördert.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Hinweis:

Der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Olpe sind kein Fördergebiet!

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschung im deutschen Mittelstand.

In vielen Bereichen der Spitzenforschung sind KMU Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit einem Einstiegsmodul für das Programm KMU-innovativ will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen.

Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. KMU-innovativ ist in Technologiefeldern aktiv, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind. Förderschwerpunkte sind z.B. Informations- und Kommunikationstechnologien, Elektronik und Autonomes elektrisches Fahren und Produktionstechnologie.

Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei die genaue Förderhöhe von der Anwendungsnähe des Vorhabens abhängt.

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Union können in den Bereichen Datenwissenschaft, Informationstechnologien, Industrie 4.0 und Kommunikationssysteme unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Hardware-basierter Penetrationstest

Förderung der IHK Siegen im Bereich IT-Sicherheit

Als Nachfolge-Förderung des erfolgreichen Projekts „Stresstest IT-Sicherheit“ bietet die IHK Siegen in Kooperation mit der SMB Cybersecurity GmbH rund um den Experten und CEO Markus Schulte allen Mitgliedsunternehmen (mit mehr als 10 Mitarbeitern) einen kostenfreien Hardware-basierten Penetrationstest (kurz Pentest) an. Mehr Details finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Wer alternativ einen Penetrationstest über IT-Dienstleister anstrebt, die White-Hacker beschäftigen, kann dazu das Förderprogramm des Landes NRW - MID Digitale Sicherheit nutzen!

Förderprogramme und Förderrichtlinien sowie Wettbewerbe zum Thema Künstliche Intelligenz (KI)

Auf der Plattform "Lernende Systeme" von acatech gibt es aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien sowie Wettbewerbe zum Thema Künstliche Intelligenz (KI).

 

Kredit-Förderprogramme

Im Folgenden werden die aktuellen Kredit-Förderprogramme im Bereich der Digitalisierungsvorhaben aufgeführt.

NRW.BANK Digitalisierung und Innovation

Die NRW.BANK unterstützt mit dem Digitalisierungskredit mittelständische Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind, bei der Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen „Digitale Produktion und Verfahren“, „Digitale Produkte“ und „Digitale Strategie und Organisation“.

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 500 Millionen.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet ihn an die NRW.BANK weiter.

KfW-Kredit für Wachstum

Mit dem KfW-­Kredit für Wachstum fördern werden Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen gefördert. Darunter fallen Produkt- und Prozessinnovationen und Digitalisierungsvorhaben.

Gefördert werden in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden und deren Gruppen­umsatz bis (in der Regel) zwei Milliarden Euro beträgt.

Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt gemeinsam mit der KfW.

ERP-Mezzanine für Innovation (KfW)

Das Programm "ERP-Mezzanine für Innovation" (ERP: European Recovery Programme) dient der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung in Deutschland.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen.

 

Förderprogramme (offene Ausschreibungen)

Im Folgenden werden aktuelle Projekt-Förderprogramme im Bereich der Digitalisierung im Rahmen von EU-Förderprojekten aufgeführt. Diese sind offen ausgeschrieben und gelten nur bis zu einem bestimmten Stichtag.

Ausschreibungen in EU-PROJEKTEN 


Digitales Europa (2021–2027)

Das Programm soll Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich machen sowie die Einführung wichtiger digitaler Technologien fördern.

Mehr dazu hier.

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Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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