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Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben
Digitale Technologien und Anwendungen sowie Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.
Neben nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, können Unternehmen auch Beteiligungen und zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel von Förderbanken, für Digitalisierungs-Aktivitäten in Anspruch nehmen.
Eine Übersicht zeigt im folgenden die aktuell laufenden Förderprogramme von Bund und Land NRW in diesem Bereich.
Zuschuss-Programme
Im Folgenden werden die aktuellen Zuschuss-Programme im Bereich der Digitalisierung aufgeführt.
go-digital
Beratungs- und Umsetzungsförderung des Bundes
Das Förderprogramm „go-digital “ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (unter 100 Beschäftigte einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen) und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Es besteht jetzt neu aus fünf Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung", "IT-Sicherheit", Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). In diesen mit einander kombinierbaren Modulen werden begünstigte Unternehmen von einem der über 1.000 autorisierten frei auswählbaren Berater unterstützt. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWK autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.
Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert.
Das Förderprogramm „go-digital“ ist bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert worden. Für die drei Jahre stellt das BMWK insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Richtlinie ist am 1.01.2022 in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen mit sich.
Digital jetzt
Investitionsförderung für Unternehmen
Das neue Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU “ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für kleine und mittlere Unternehmen mit 3 – 499 Mitarbeitende ist am 07. September 2020 gestartet. Einzelunternehmen können dann bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.
Ziel des Förderprogramms ist es, insbesondere KMU und Handwerk bei der Digitalisierung sowie der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, um sie langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen.
Im Rahmen zweier Module (Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden) können Zuschüsse beantragt werden, die bei den Investitionen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ausmachen können. Wahlweise kann man eines der Module oder auch beide in Anspruch nehmen. Werden beide Module in Anspruch genommen, müssen diese nicht unbedingt inhaltlich zusammenhängen.
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17 000 Euro im Modul 1 sowie bei kombinierter Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3 000 Euro. Hintergrund für recht hohen Untergrenzen sind vorhandene Länderprogramme, die weniger hohe Segmente abdecken und das Bestreben, diese sinnvoll zu ergänzen.
Um künftig noch mehr KMU bei der Digitalisierung zu unterstützen, werden die Fördermittel für „Digital Jetzt“ deutlich erhöht, allein in 2021 von 57 auf 114 Mio. Euro. Das Förderprogramm setzt Anreize zur Investition in digitale Technologien und die Qualifizierung von Beschäftigen. Die Förderung wird bisher hauptsächlich von Unternehmen mit 3 bis 50 Beschäftigten in Anspruch genommen. Details sind auch in der Förderrichtlinie nachzulesen.
Wichtiger Hinweis zum Antragstool: Die Registrierung ist dauerhaft geöffnet. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. Per Zufallsverfahren werden zu einem festgelegten Datum bis zur Erschöpfung der jeweiligen monatlich verfügbaren Haushaltsmittel Registrierungen ausgelost.
Fragen zum Programm können an den Projektträger über das Funktionspostfach oder die Hotline (0228 38212315) gestellt werden (Bitte längere Antwortzeiten aufgrund der großen Nachfrage beachten).
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Beratungs- und Umsetzungförderung sowie Einstellungsförderung des Landes NRW
Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) wurde neu ausgerichtet und am 2. Juni 2020 gestartet.
Es gliedert sich dabei in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen.
MID-Gutscheine
Nämlich die drei Varianten der MID-Gutscheine (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation), die es KMUs ermöglichen, projektbezogene externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Förderschwerpunkte des MID-Digitalisierung sind intelligente Applikationen (Produkte und Dienstleistungen) sowie die digitale Produktion (Cyber Phyical Systems, Industrie 4.0 und Vernetzung). Begünstigt hiervon sind KMUs mit bis zu 249 Mitarbeitende.
Die Förderquoten für die Beratungs- und Umsetzungsgutscheine MID-Digitalisierung und MID-Innovation steigen um je 30 Prozentpunkte auf 80 Prozent für kleine Unternehmen und 60 Prozent für mittlere Unternehmen.
MID-Assistent/in
Sowie die Möglichkeit, über das Teilprogramm MID-Assistent/in Arbeitsplätze zu schaffen. Hier können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden einen Hochschulabsolventen/eine Hochschulabsolventin projektbezogen direkt im Unternehmen anstellen. So sollen kleine Unternehmen dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und durch spezifische Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen.
MID-Invest
Die Landesregierung von NRW hat in Ergänzung des schon bestehenden Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital“ einen weiteren Förderbaustein aufgelegt. Dieser heißt „MID-Invest“ und rundet das bestehende Förderspektrum der MID-Gutscheine und des/der MID-Assistent/in ab und ergänzt die Förderfamilie im Hinblick auf Investitionen in ausgewählte Hard- und Software aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Dies beinhaltet u.a. Prozessdigitalisierung, Buchhaltungssoftware, Dokumentenmanagementsysteme (DMS) oder Enterprise-Ressource-Planning-Programme (ERP), Systemservicegebühren sowie fachmännische Implementierung bzw. Installation.
Die zusätzliche Fördervariante soll kleinen und mittleren Unternehmen damit weitere Anreize für eine umfassende Gestaltung der digitalen Transformation im Unternehmen bieten. Dabei ist es auch möglich, mehrere Maßnahmen eines Anbieters zu kombinieren. Es gelten jedoch die KMU-Kriterien. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und eine daran anschließende Antragstellung. Über eine Laufzeit von rund einem Jahr sollen über 1.000 kleine und mittlere Unternehmen hierüber Unterstützung erhalten.
Mit einer Erhöhung der Förderquote von 50 % auf 60 % wird das Programm für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden in 2022 noch attraktiver. Zugleich wird die Mindestfördersumme von 4.000 € auf 3.000 € reduziert. Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beträgt die Förderquote 30 % bis 50 %.
Wichtiger Hinweis: Das Teilprogramm MID-Invest ist gemäß der Förderbekanntmachung zum 31.12.2022 ausgelaufen. Daher ist derzeit keine Förderung im genannten Förderspektrum möglich!
Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ (2022 bis 2026)
Ziel ist es mit dem Förderprogramm, die digitale Transformation der Wirtschaft nachhaltig zu fördern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei Angebot und Nutzung digitaler Technologien zu erhöhen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ die Voraussetzungen schaffen, um schnell und flexibel auf neue technologische Herausforderungen, politische Prioritätensetzung, verfügbare Budgets und weitere veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Die Projekte müssen vorwettbewerblich ausgerichtet sein (TRL7-Level 4 bis 8). Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Grundlagenforschung und Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Mobilfunkanlagen, betriebliche Hardware-Systeme) sind grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahmen, die auf besondere Erfordernisse zurückgehen, müssen im Einzelfall ausführlich begründet und im Vorfeld mit dem Zuwendungsgeber geklärt werden. Auch Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Förderung.
Dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den fachlichen Rahmen für die angestrebten Projekte.
Projektvorschläge können nur auf Grundlage von Förderaufrufen zu den angegebenen Stichtagen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“,„Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert. Förderaufrufe werden im Internet unter http://www.digitale-technologien.de bekannt gegeben.
In die Förderung mit einbezogen sind KMU nach EU-Definition.
Mehr zum Förderprogramm steht in der Bekanntmachung des Bundesanzeigers.
BMWK-Innovationsgutscheine (go-Inno)
Innovationsberatung – einfach und schnell (Bund)
Mit den BMWK-Innovationsgutscheinen (go-Inno) werden externe Beratungsleistungen durch Beratungsunternehmen (die vom BMWK autorisiert wurden) u. a. zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützt.
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigte und und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Potentialberatung - Land NRW
Beratungsförderung - MAGS NRW
Die Potentialberatung ist ein vielfach bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen und unterstützt - mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds - Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten. Förderberechtigt sind KMU und Nicht-KMU.
Dabei erhalten die Unternehmen Informationen und Beratung bei den landesweit rund 100 Beratungsstellen - beispielsweise Regionalagenturen, Kammern und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung.
Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe entlang von fünf zentralen Themenbereichen, unter anderem der Digitalisierung, insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik, ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten.
Eine Potentialberatung können Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen. Bezuschusst werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage - bis maximal 400 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal 8 Beratertage á 8 Stunden. Dabei werden fünf Themenkomplexe für die Förderung in Betracht gezogen: Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, Demografischer Wandel, Digitalisierung und Gesundheit.
Seit 01.07.2022 sind zwei Förderinstrumente dazugekommen, nämlich die Transformationsberatung im Themenfeld Green Economy. Gefördert werden maximal 12 Beratertage á 8 Stunden zu einem maximalen Tagessatz von 1.000,00 € mit einer Förderquote von 40 Prozent.
Neu ist ebenfalls die Neustartberatung, die die Unternehmen unterstützen soll, die aufgrund von Massenentlassungen personelle Umbrüche bewältigen müssen. Gefördert werden maximal 2 Beratertage á 8 Stunden zu einem maximalen Tagessatz von 1.000,00 € mit einer Förderquote von 40 Prozent.
unternehmensWert Mensch
Beratungsförderung für eine zukunftsfähige Personalpolitik
Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch unterstützt Unternehmen, eine zukunftsfähige Personalpolitik zu entwickeln. Eines der vier zentralen Handlungsfelder widmet sich dem Thema "Wissen & Kompetenz" mit den Herausforderungen des digitalen Strukturwandels im Unternehmen. Hiermit können Beschäftigte gezielt weitergebildet werden, um neue Kompetenzen und Qualifikationen aufzubauen.
Ca. 100 Erstberatungsstellen und mehr als 1.500 autorisierten Prozessberaterinnen und Prozessberatern aus dem gesamten Bundesgebiet bieten bei diesem Programm eine umfassende Beratung und individuelle Lösungen für KMU.
Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Förderberechtigt sind KMUs mit weniger als 250 Beschäftige gemäß EU-Definition.
Die Beratungen bei unternehmensWert:Mensch werden in der Weise gefördert, dass je nach Unternehmensgröße 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden.
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Beratungsförderung - NRW.BANK
Gefördert werden mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) in bestimmten regionalen Gebieten umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Dazu zählen u.a. Online-Marketing, E-Commerce, Social-Media-Aktivitäten, SEO oder Monitoring.
Zusätzlich werden Investitionsmaßnahmen zur Schaffung und/oder Sicherung neuer Arbeitsplätze in der Region gefördert.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschung im deutschen Mittelstand.
In vielen Bereichen der Spitzenforschung sind KMU Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit einem Einstiegsmodul für das Programm KMU-innovativ will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen.
Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. KMU-innovativ ist in Technologiefeldern aktiv, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind. Förderschwerpunkte sind z.B. Informations- und Kommunikationstechnologien, Elektronik und Autonomes elektrisches Fahren und Produktionstechnologie.
Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei die genaue Förderhöhe von der Anwendungsnähe des Vorhabens abhängt.
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Union können in den Bereichen Datenwissenschaft, Informationstechnologien, Industrie 4.0 und Kommunikationssysteme unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Stresstest IT-Sicherheit
Zuschussförderung der IHK Siegen im Bereich IT-Sicherheit
Die IHK Siegen bietet Mitgliedsunternehmen aus dem Kammerbezirk die Möglichkeit ihre IT-Infrastruktur und Organisation in Sachen IT-Sicherheit auf „Herz und Nieren“ prüfen zu lassen, Schwachstellen zu identifizieren, Lösungswege bei Sicherheitslücken aufzuzeigen und Expertenwissen zu erhalten.
Über das Projekt "Stresstest IT-Sicherheit" erhalten Mitgliedsunternehmen aus dem Kammerbezirk, die einen Penetrationstest durch ausgewiesene IT-Experten (Pentester, White-Hacker, ...) beauftragen und durchführen lassen wollen, per Antrag einen Zuschuss in Höhe 7.500 Euro durch die IHK Siegen.
Die Details zur Beantragung und zu den Förderbedingungen stehen hier.
Wichtiger Hinweis: Leider sind die Fördermittel auch schon für 2023 ausgebucht: Alternativ können Sie jedoch das Förderprogramm des Landes NRW - MID Digitale Sicherheit nutzen!
Förderprogramme und Förderrichtlinien sowie Wettbewerbe zum Thema Künstliche Intelligenz (KI)
Auf der Plattform "Lernende Systeme" von acatech gibt es aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien sowie Wettbewerbe zum Thema Künstliche Intelligenz (KI).
Kredit-Förderprogramme
Im Folgenden werden die aktuellen Kredit-Förderprogramme im Bereich der Digitalisierungsvorhaben aufgeführt.
NRW.BANK Digitalisierungskredit
Die NRW.BANK unterstützt mit dem Digitalisierungskredit mittelständische Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind, bei der Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen „Digitale Produktion und Verfahren“, „Digitale Produkte“ und „Digitale Strategie und Organisation“.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 500 Millionen.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet ihn an die NRW.BANK weiter.
KfW-Kredit für Wachstum
Mit dem KfW-Kredit für Wachstum fördern werden Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen gefördert. Darunter fallen Produkt- und Prozessinnovationen und Digitalisierungsvorhaben.
Gefördert werden in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz bis (in der Regel) zwei Milliarden Euro beträgt.
Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt gemeinsam mit der KfW.
ERP-Mezzanine für Innovation (KfW)
Das Programm "ERP-Mezzanine für Innovation" (ERP: European Recovery Programme) dient der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung in Deutschland.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen.
Förderprogramme (offene Ausschreibungen)
Im Folgenden werden aktuelle Projekt-Förderprogramme im Bereich der Digitalisierung im Rahmen von EU-Förderprojekten aufgeführt. Diese sind offen ausgeschrieben und gelten nur bis zu einem bestimmten Stichtag.
Ausschreibungen in EU-PROJEKTEN
DIHNET.EU bietet einen leicht zugänglichen Überblick über offene Ausschreibungen für KMU in EU-Projekten in englischer Sprache.
Hier finden Sie die Liste der Open Calls: Open Call Liste von DIHNET
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Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
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