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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Am 17. März 2020 wurde die neue Richtlinie für das "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) veröffentlicht. Diese ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist.Insbesondere junge Unternehmen und Erstinnovatoren profitieren von besseren Förderbedingungen. 2020 standen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung.
Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Die Fördermöglichkeiten gehen von Einzelförderungen über Kooperationsförderungen bis hin zur Förderung von Innovationsnetzwerken. Ein paar Zahlen und Fakten:
- Etwa 75 Prozent der geförderten Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte
- Die Erstförderquote beim ZIM-Programm liegt bei 42%
- Junge Unternehmen (< 10 Jahre) machen einen Anteil von ca. 28% aus
Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie sind:
- Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45% bei Einzelprojekten (EP) und 50% bei Kooperationsprojekten (KP)
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Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter)
- Bessere Leistungen zur Markteinführung - dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
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Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen auf 45% bei EP und auf 55% bei KP.
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Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (EP: Erhöhung von 380.000 € auf 550.000 €, KP: Erhöhung von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €.
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Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 € auf 420.000 €.
Wichtiger Hinweis:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 03.08.2022 mitgeteilt, dass der zwischenzeitliche Antragstopp aufgehoben ist und ab sofort wieder ZIM-Anträge gestellt werden können.
Bei der Wiedereröffnung des Programms wurden ein paar Förderbedingungen angepasst:
- Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
- Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibiltät für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
Für die digitale Antragstellung stehen aud der ZIM-Webseite ab sofort zwingend zu nutzende, aktualisierte Formulare zur Verfügung!
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Ansprechpartner
Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail
