PDF wird generiert
Bitte warten!

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Am 17. März 2020 wurde die neue Richtlinie für das "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) veröffentlicht und am 10. Mai 2021 geändert.

Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Die Fördermöglichkeiten gehen von Einzelförderungen über Kooperationsförderungen bis hin zur Förderung von Innovationsnetzwerken. Ein paar Zahlen und Fakten:

  • Etwa 75 Prozent der geförderten Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte
  • Die Erstförderquote beim ZIM-Programm liegt bei 42%
  • Junge Unternehmen (< 10 Jahre) machen einen Anteil von ca. 28% aus
     

Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie sind:

  • Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45% bei Einzelprojekten (EP) und 50% bei Kooperationsprojekten (KP)
  • Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter)

  • Bessere Leistungen zur Markteinführung - dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
  • Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen auf 45% bei EP und auf 55% bei KP.

  • Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (EP: Erhöhung von 380.000 € auf 550.000 €, KP: Erhöhung von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €.

  • Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 € auf 420.000 €.

Wichtiger Hinweis:

Ab sofort können pro Unternehmen wieder bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand bewilligt werden (siehe Ziffer 5.4.1 der ZIM-Richtlinie). Die am 3. August 2022 eingeführte Maßnahme, wonach Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten können, verliert damit ihre Wirkung.

Für die digitale Antragstellung stehen aud der ZIM-Webseite ab sofort zwingend zu nutzende, aktualisierte Formulare zur Verfügung!

Seiten-ID: 1025

Seiten-ID1025

Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen