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WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Mit WIPANO fördert das BMWK den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen.

WIPANO wurde neu aufgelegt. Insbesondere für kleine Unternehmen und Startups bietet die Richtlinie “WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen” eine lohnenswerte Möglichkeit, Unterstützung bei Patentrecherche und Patentanmeldung zu erhalten.

Förderziel:
Im Rahmen der neuen Richtlinie fördert das BMWK die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.

Gegenstand der Förderung:
WIPANO unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeitern, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Es werden zudem Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.

Zuwendungsempfänger bei "Patentierung und Verwertung":
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie Angehörige der Freien Berufe und zwar sowohl als Einzelantragsteller als auch im Verbund.

Zuwendungsempfänger "Normen und Standardisierung":
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Letztere jedoch nur im Verbund mit Unternehmen.

Höhe der Zuwendung bei "Normen und Standardisierung":
Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts auf 200 000 Euro beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate. Bei Normungsprojekten von Unternehmen beträgt die Zuwendung bis zu 45.000 Euro, wobei der Förderzeitraum 36 Monate nicht überschreiten darf.

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027.

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Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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