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Harmonisierte Giftinformation - die Kennzeichnungspflicht für gefährliche chemische Produkte

In der EU hat man die Arbeit der Giftnotrufzentralen durch ein neues Kennzeichnungs- und Informationssystem beispielsweise für Reinigungs- und Waschmittel verbessert.

Seit vier Jahren müssen alle neuen Haushaltsprodukte und gewerblich genutzten Produkte, die als gesundheitlich gefährlich eingestuft sind, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen UFI-Code (Unique Formula Identifier, dt.: eindeutiger Rezepturidentifikator) tragen. Ab diesem Jahr (01.01.2025) wird der UFI auch für Produkte Pflicht, die bereits vor dem Jahr 2021 in einem Mitgliedsstaat des EWR verkauft wurden. Der UFI ist ein 16-stelliger, eindeutiger Code, der gefährliche Gemische auf Etiketten kennzeichnet, um im Notfall eine schnelle Identifizierung für Giftinformationszentralen zu ermöglichen. Er muss zusammen mit einer Produktmeldung im PCN-Format (Poison Centres Notification) an die ECHA übermittelt werden.

So sieht der Anhang VIII ((EU) 2017/542) der CLP-Verordnung eine europäische Harmonisierung der Mitteilung von Giftinformationen von gefährlichen Gemischen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vor. Die nationale Meldestelle in Deutschland ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Informationen von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern dienen der gesundheitlichen Notversorgung.

Neben der Übermittlung von Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett eines gefährlichen Gemischs muss jetzt im EWR ein „eindeutiger Rezepturidentifikator“ (UFI) aufgenommen werden, mit dem im Notfall eine Zuordnung zu den verwendeten Stoffen und deren Eigenschaften gewonnen werden kann. Den Code können die Unternehmen über den UFI-Generator der ECHA selbst erstellen. 

Betroffen sind alle Importeure und nachgeschaltete Anwender von gefährlichen Gemischen, also Formulierer, Lohnhersteller, Umverpacker und Umfüller, vor dem ersten In-Verkehr-Bringen sowie bei relevanten Änderungen des Produktes.

Mehr Details sind in dem Merkblatt der ECHA "The UFI and what it means for your product labels" zu finden.

Sehr hilfreich bei diesem Prozess sind auch die FAQs zum Anhang VIII der CLP-Verordnung der BAuA und weitere Merkblätter der ECHA.

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