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Mittelstand.innovativ!
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand.innovativ!” innovative mittelständische Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten Innovations- und Digitalisierungsgutschein und Innovationsassistent.
Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Innovationsgutscheine werden gewährt für:
- Innovationsgutschein B: externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation oder zur Bearbeitung von arbeits- oder organisationsbezogenen Fragestellungen,
- Innovationsgutschein F+E: externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten.
Digitalisierungsgutscheine werden gewährt für:
- Digitalisierungsgutschein A – Analyse und Bewertung: Status quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen („Digitalisierungscheck”) oder Erfassung des Grades der IT-Sicherheit,
- Digitalisierungsgutschein B – Befähigung und Umsetzung: Durchführung innovativer Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen.
Ziel ist es, in den Unternehmen finanzielle Ressourcen für die Ideenentwicklung und Realisierung freizusetzen und damit ihr Innovationspotenzial besser zu erschließen und ihre Innovationskraft zu stärken.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
(Quelle: Förderdatenbank)
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Ansprechpartner
Roger Schmidt
Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail