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Schutz vor Lärm und Vibrationen
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 wurden zwei europäische Arbeitsschutz-Richtlinien zu Lärm (2003/10/EG) und zu Vibrationen (2002/44/EG) in nationales Recht umgesetzt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften sowie einige Tipps für betroffene Betriebe finden Sie in zwei Infoflyern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV). Konkretisiert wird die Verordnung in den TRLV (Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrationsschutzverordnung), die auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden sind.
Seiten-ID1018
Ansprechpartner
Joschka Knipp

Tel: 0271 3302 264
Fax: 0271 3302 400
E-Mail
Externe Links
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
- Schutz vor Lärm - Die Lärm- und Vibrations-Abeitsschutzverordnung (DGUV)
- Schutz vor Vibrationen - Die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (DGUV)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)

