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Überblick über das Umweltsystem

Europarecht

Verordnungen
Den Verordnungen der Europäischen Union kommt unmittelbare Geltung zu. Das bedeutet, dass sie, ohne das es der Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedsstaaten bedürfte, in diesen Ländern für jedermann geltendes Recht darstellen. Selbst das deutsche Verfassungsrecht tritt hinter dieses EU-Recht zurück.

Richtlinien

EU-Richtlinien entfalten im Gegensatz zu den Verordnungen keine unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten. Ihr Adressat ist zunächst der nationale Gesetzgeber, der die Ziele der Richtlinie binnen einer bestimmten Frist in innerstaatliches Recht umzusetzen hat. Nur wenn ein Staat dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, kann sich der Einzelne unmittelbar auf die Europarechtliche Regelung berufen. Bei den in der Übersicht aufgeführten Richtlinien ist daher immer darauf zu achten, ob diese in der BRD bereits umgesetzt wurden, oder ob eine fristgerechte Umsetzung versäumt wurde.

Entscheidungen

Entscheidungen sind für die in ihnen genannten Adressaten verbindlich.

Bundesrecht

Gesetze

Unter diesem Begriff sind hier neben dem Grundgesetz als in der Normenhierarchie höchster deutscher Rechtsnorm die so genannten förmlichen Gesetze gemeint. Darunter versteht man die im förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag, evtl. unter Mitwirkung des Bundesrats, beschlossenen, vom Bundespräsidenten ausgefertigten und danach verkündeten Normen. Sie enthalten für eine unbestimmte Vielzahl von Personen allgemein verbindliche Regelungen.

Verordnungen

Rechtsverordnungen des Bundes werden von der Regierung insgesamt oder einzelnen Bundesministerien erlassen. Sie stehen im Rang unter den förmlichen Gesetzen. Eine Rechtsverordnung darf nur erlassen werden, wenn eine entsprechende Ermächtigung in einem Bundesgesetz dies ausdrücklich zulässt. Ihr Zweck ist es, Regelungen für die Durchführung der förmlichen Gesetze zu treffen und diese inhaltlich zu ergänzen. Sie sind allgemeinverbindlich und enthalten Rechtsnormen.

Verwaltungsvorschriften

Im Gegensatz zu den Rechtssätzen (Gesetze und Verordnungen) stellen Verwaltungsvorschriften reine Verwaltungsinterna dar. Eine vorgesetzte Behörde trifft darin Anordnungen gegenüber einer nachgeordneten Behörde. Den Verwaltungsvorschriften für eine Vielzahl von gleichgelagerten Fällen entspricht im Einzelfall die Weisung. Ihr Zweck liegt insbesondere in der Gewährleistung einer effektiven und einheitlichen Verwaltungstätigkeit. Einer Ermächtigungsgrundlage in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung bedarf es nicht. Die übergeordnete Behörde ist bereits durch ihre Weisungsbefugnis zu ihrer Anordnung befugt. Für den Bürger sind Verwaltungsvorschriften nicht verbindlich, so dass ihm gegenüber auch kein darauf belastender Verwaltungsakt ergehen darf.
VDI-Richtlinien / Katalog des Beirats für Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe / Vorschläge und Entwürfe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.

Ihnen kommt nicht die Qualität von Rechtssätzen zu. Sie dienen lediglich als Arbeitshilfen.

Landesrecht

Gesetze

Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Nach der Landesverfassung stellen sie die zweithöchste Stufe in der Normenpyramide des Landesrechts dar.

Verordnungen

Verordnungsgeber des Landes können die Landesregierung oder einzelne Ministerien sein. Ansonsten gilt das zum Bundesrecht ausgeführte entsprechend.

Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Es kann insoweit auf das zum Bundesrecht gesagte verwiesen werden.

Kommunalrecht

Satzungen

Kommunale Satzungen werden von den Gebietskörperschaften zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten eingesetzt. Das kommunale Satzungsrecht ist ein Ausfluss der den Selbstverwaltungskörperschaften eingeräumten Autonomien. Satzungen gelten gegenüber den Bürgern unmittelbar.

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