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Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34 a GewO (Bewachungsgewerbe)
40-stündige Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34 a GewO
Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu unterrichten. Für die Übernahme von Bewachungstätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung.
Die Inhalte der Unterrichtung für Arbeitnehmer sind:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zielgruppe:
Personen die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder tätig werden wollen und eine Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 der Gewerbeordnung benötigen.
Veranstaltungsort:
Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen, Birlenbacher Hütte 10, 57078 Siegen
Wichtige Hinweise zum Unterrichtungsverfahren für Arbeitnehmer:
Die 40-stündige Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34 a GewO wird durch das Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen durchgeführt.
Für die Teilnahme an dieser Unterrichtung ist ein gültiger Identitätsnachweis notwendig.
Die Unterrichtung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Ausreichende Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Anmeldung und Teilnahme am Unterrichtungsverfahren. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens liegen (§ 6 Abs. 1 BewachV).
Das Berufsbildungszentrum (bbz) behält sich vor, die Sprachkenntnisse zu überprüfen und Teilnehmern mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen die Teilnahme zu versagen. Bitte nutzen Sie im Vorfeld der Unterrichtung die Möglichkeit, im Gespräch mit einem Dozenten festzustellen, ob Ihre sprachlichen Kenntnisse ausreichend genug sind, um die Inhalte der Unterrichtung verstehen und umsetzen zu können. Melden Sie sich dazu telefonisch bei Frau Svetlana Schmidt, Tel. 0271 89057-40, an.
Bitte beachten Sie, dass eine Anwesenheitspflicht von 100 % besteht. Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.
Sollte die Ausstellung einer Bescheinigung nicht möglich sein, weil ungenügende Sprachkenntnisse vorhanden sind oder die Anwesenheit zu 100 % nicht erreicht wurde, so ist eine Erstattung der Lehrgangsgebühren nicht möglich.
Termine der Unterrichtung (Anmeldeschluss Mitte des Vormonats der Unterrichtung):
Termine der Unterrichtung | Termin zur Feststellung ausreichender Sprachkenntnisse | |
19.02.2024 bis 23.02.2024 | 10.01.2024 | |
13.05.2024 bis 17.05.2024 | 10.04.2024 | |
04.11.2024 bis 08.11.2024 | 09.10.2024 |
Lehrgangsgebühr (inkl. Registrierungsgebühr) | 400,00 € | ||
Lehrgangsmaterial | 29,90 € | ||
gesamt | 429,90 € |
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