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Mitgliedschaft und Beiträge

Alle gewerblich tätigen Unternehmen, mit Ausnahme der ausschließlich handwerklich oder überwiegend handwerksähnlichen Betriebe, aus Industrie, Handel und Dienstleistung in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sind Mitglieder der IHK Siegen. Die IHK erhält für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben keine staatlichen Finanzmittel. Sie finanziert sich deshalb ausschließlich selbst über Gebühren, Mitgliedsbeiträge und Entgelte.

Gebühren werden, ebenso wie Entgelte, für besondere Leistungen in Rechnung gestellt. Auskunft über die gebührenpflichtigen Leistungen geben die Gebührenordnung und der Gebührentarif.

Nach den Bestimmungen des Bundeskammergesetzes (IHK-G) zahlen grundsätzlich alle IHK-Mitgliedsbetriebe Beiträge entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Einzelheiten sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Staffelung, die Höhe der Grundbeiträge und der Umlagesatz werden jährlich in der Wirtschaftssatzung von der IHK-Vollversammlung beschlossen.

Die Beiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben und werden durch besonderen Bescheid erhoben. Lediglich die Kleinstunternehmen mit Gewinn/Gewerbeertrag bis 5.200 Euro zahlen, soweit keine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist, keinen IHK-Beitrag; Existenzgründer sind unter bestimmten Voraussetzungen befristet befreit.

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Ansprechpartner

Elke Bedenbender

Tel: 0271 3302-278
Fax: 0271 3302-44278
E-Mail

Daniel Lorsbach

Tel: 0271 3302-279
Fax: 0271 3302-400
E-Mail

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