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Aktuelles aus dem Verkehrsbereich
BAG wird zu BALM
01.01.2023 | Ab dem 01. Januar 2023 ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Neue Mautsätze ab dem 1. Januar 2023
01.01.2023 | Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden zum 1. Januar 2023 die Mautsätze angepasst. Bei den neuen Mautsätzen werden die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung stärker berücksichtigt.
Neue Kurspläne für die Gefahrgutfahrerschulungen
01.01.2023 | Ab diesem Jahr gelten die neuen Kurspläne bzgl. der Schulung der angehenden Gefahrgutfahrer.
Neue Satzung betreffend die Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragte
01.01.2023 | Zum neuen Jahr tritt die aktualisierte Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte in Kraft. Diese wurde im Dezember 2022 durch die Vollversammlung der IHK Siegen verabschiedet und beinhaltet eine Ergänzung bzgl. Online-Schulungen und deren Durchführung.
Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Transporte im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
19.12.2022 | Das Land Nordrhein-Westfalen erteilt zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und gemäß § 30 Absatz 3 und 4 der StVO für Transporte zur Hilfeleistung und für militärische Transporte im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab dem 01. Januar 2023 bis einschließlich zum 30. Juni 2023.
Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Mineralöl- und Flüssiggastransporte
16.12.2022 | Das Land Nordrhein-Westfalen erteilt aufgrund eines allgemeinen Mangels an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und gemäß § 30 Absatz 3 und 4 der StVO für Mineralöl- und Flüssiggastransporte. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab dem 01. Januar 2023 bis einschließlich zum 30. Juni 2023.
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Ansprechpartner
Burhan Demir

Tel: 0271 3302-319
Fax: 0271 3302400
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