PDF wird generiert
Bitte warten!
Aktuelles aus dem Verkehrsbereich
Fahrtenschreiberpflicht ab 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Fahrtenschreiberpflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t bis 3,5 t, wenn sie für grenzüberschreitende Güterbeförderungen oder Kabotagebeförderungen eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge müssen dann mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 ausgerüstet sein.
Maßgeblich ist die zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Wer mit Anhänger fährt, muss dessen zulässige Höchstmasse daher mit berücksichtigen.
Nicht jeder Grenzübertritt fällt automatisch unter die neue Regelung. Nach den Hinweisen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität liegt beispielsweise dann keine grenzüberschreitende Güterbeförderung im Sinne der Vorschriften vor, wenn sich Be- und Entladestelle ausschließlich in demselben anderen Mitgliedstaat befinden und Deutschland nur im Transit durchfahren wird.
Für leichte Nutzfahrzeuge kommen grundsätzlich die Ausnahmeregelungen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie nach § 18 Fahrpersonalverordnung in Betracht. Ob eine Ausnahme tatsächlich greift, ist stets im Einzelfall zu prüfen.
Besonders relevant ist die Ausnahme für den Werkverkehr. Sie setzt unter anderem voraus, dass die beförderten Güter dem Unternehmen selbst zuzuordnen sind, die Beförderung betrieblichen Zwecken dient, das eingesetzte Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet ist und das Fahren nicht die Haupttätigkeit der fahrzeugführenden Person darstellt.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Fahrzeuge unter die neue Regelung fallen, ob eine Nachrüstung erforderlich ist oder ob eine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Hierzu wenden Sie sich bitte an das BALM.
Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte
01.07.2023 | 31 Verbände und Organisationen der deutschen Wirtschaft und Transportbranche haben sich zur Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) zusammengeschlossen, um auf die besorgniserregenden Missstände im Bereich der Großraum- und Schwertransporte hinzuweisen und Verbesserungen zu erwirken. Das Positionspapier dazu finden sie hier.
Seiten-ID4337
Ansprechpartner
Burhan Demir

Tel: 0271 3302-319
Fax: 0271 3302400
E-Mail

