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Aktuelles aus dem Verkehrsbereich
Ausweitung der Maut ab dem 1. Juli 2024
01.07.2024 | Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrzeuge, die baulich nicht für den gewerblichen Güterverkehr gedacht sind (selbstfahrende Arbeitsmaschinen) und Fahrzeuge, die weder im gewerblichen Verkehr, noch im Werkverkehr eingesetzt werden.
Darüber hinaus gilt eine Mautbefreiung im Rahmen einer "Handwerkerausnahme", die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) definiert hat. Die entsprechenden Berufe, die unter diese Regelungen fallen, finden Sie in einer Aufstellung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte
01.07.2023 | 31 Verbände und Organisationen der deutschen Wirtschaft und Transportbranche haben sich zur Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) zusammengeschlossen, um auf die besorgniserregenden Missstände im Bereich der Großraum- und Schwertransporte hinzuweisen und Verbesserungen zu erwirken. Das Positionspapier dazu finden sie hier.
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Ansprechpartner
Burhan Demir
Tel: 0271 3302-319
Fax: 0271 3302400
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