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Härtefallhilfe KMU Energie

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.

  • Bei den Härtefallhilfen wird es in NRW eine stufenweise Förderung geben. In der ersten Stufe können KMU, deren Preise für Strom sowie leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen. In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. Hilfen für Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger werden in dritten Stufe noch näher ausgestaltet werden.
  • Anträge für die erste Stufe sollen nach den aktuellen Plänen ab dem 21. März 2023 digital gestellt werden können. Schon jetzt können Unternehmen, die über den Start des Antragsverfahrens informiert werden möchten, sich auf der Internetseite des  Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) über ein Kontaktformular registrieren. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald Anträge gestellt werden können.
  • Der Hauptsitz des antragstellenden KMU muss in NRW liegen.
  • Eine Antragstellung in den Stufen zwei und drei wird erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
  • Die NRW.BANK übernimmt die Prüfung und Bewilligung der Anträge.

Am 13.03.2023 wurden weitere Informationen zur  Härtefallhilfe KMU Energie seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

Seit 24.05.2023 können KMU, Solo-Selbstständige, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Co. einen Zuschuss aus dem Landesprogramm „KMU-Härtefallhilfe Energie“ beantragen. Die Zuschüsse werden gewährt, wenn sich die Energiebezugskosten bis zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel der Förderung ist es, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzverluste bei stark betroffenen Unternehmen zu vermeiden.

Bei Fragen zur unternehmensbezogenen „Härtefallhilfe Mittelstand Energie“ steht den Antragstellern auch das Service-Center der NRW.BANK zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 17.30 Uhr unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Tel.: 0211 91741-3330, E-Mail: Haertefallhilfe_KMU_Energie@nrwbank.de.

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Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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