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Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Rechtsgrundlage zur Zustands- und Funktionsprüfung (ehemals Dichtheitsprüfung) von privaten Abwasserleitungen
Mit Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW bezogen auf die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen.
Die Gesetzesänderung ist am 16.03.2013 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes ist der bisherige § 61a LWG NRW ersatzlos gestrichen.
Gemäß § 61 Abs. 2 LWG wird die oberste Wasserbehörde (MKULNV NRW) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags eine Rechtsverordnung zu erlassen.
Diese Rechtsverordnung, die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, kurz SüwVO Abw, wurde am 08. November 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW.) veröffentlicht und trat am 09. November 2013 in Kraft.
In dieser SüwVO Abw sind die Einzelheiten für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen neu geregelt.
In Wasserschutzgebieten
- sind bis spätestens zum 31.12. 2015 die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, vorzunehmen zu lassen,
- alle anderen Abwasserleitungen sind erstmals spätestens bis zum 31.12.2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Außerhalb von durch Rechtsverordnung festgesetzten Wasserschutzgebieten orientieren sich die Prüfpflichten ebenfalls an dem Gefährdungspotenzial. Bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für die die Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen die bisher landesrechtlich gesetzten Fristen.
Die Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz
- die Grundstückseigentümer/innen über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten,
- durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen können und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.
Seit dem 14.08.2020 ist die neue SüwVO Abw in Kraft.
Anerkannte Sachkundige
Der Zustand und die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen werden durch anerkannte Sachkundige geprüft.
Diese Sachkundigen für Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen sind in einer Datenbank des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Sadipa) verzeichnet.
Die Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde erfolgt für ihre Mitglieder und deren Angestellte durch die jeweils zuständige nordrhein-westfälische Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau; im Übrigen durch die zuständige Behörde.
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Ansprechpartner
Roger Schmidt
Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail
Externe Links
- Gesetze, Regelwerke und mehr
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
- Suche nach Sachkundigen
- Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen SüwVO Abw
- Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung in NRW (Förderung)
- Sonderausgabe Funktionstüchtigkeit und Betrieb von Abwasseranlagen (KommunalAgentur NRW)
- Schulungsinstitutionen
- Fortbildungsangebote für 2021 Sachkundeschulungen gemäß § 13 Absatz 4 SüwVO Abw
- Abschlussbericht zum NRW-weiten Monitoring über die Auswirkungen undichter privater Abwasserleitungen