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Finanzanlagenvermittler
Die Tätigkeit als freier Finanzanlagenvermittler (Anlageberatung und / oder -vermittlung) ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die gesetzlichen Bestimmungen sind mit Wirkung zum 1. Januar 2013 neu geregelt worden. Seitdem muss in NRW jeder, der gewerblich Finanzanlagenvermittlung betreiben möchte, eine Erlaubnis und die Registrierung im neuen Vermittlerregister bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen. Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachgewiesen werden. Für Honorar-Finanzanlagenberater wurden mit dem Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente ab dem 1. August 2014 neue Berufszugangsregeln eingeführt.
