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Nr. 028: Rekrutierung ausländischer Fachkräfte: Staatlich errichtete Hürden mit staatlicher Hilfe überwinden!

2. Mai 2022 / „Der Fachkräftemangel greift immer stärker um sich. Das vor zwei Jahren verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet wichtige Stellschrauben, um beruflichen Talenten den Weg in die betriebliche Wirklichkeit zu ebnen. Die gesetzlichen Möglichkeiten könnten stärker genutzt werden“, informiert IHK-Geschäftsführerin Sabine Bechheim. Unternehmen aus nahezu allen Branchen könnten ihren Bedarf nicht mehr vollständig mit Bewerberinnen und Bewerbern aus dem heimischen Arbeitsmarkt decken. Sie suchten daher immer stärker auch Talente im Ausland. Die Rahmenbedingungen dafür seien durch das FEG zweifellos verbessert worden, denn das Gesetz erweitere die Möglichkeiten der Erwerbsmigration für beruflich Qualifizierte aus Nicht-EU-Staaten. Sabine Bechheim: „Mittlerweile kann auch für die Ausbildung und die daran anschließende Berufstätigkeit der Aufenthalt dauerhaft gestattet werden. Dies bietet Chancen für eine mittel- bis langfristige Beschäftigung.“ 

Das FEG und die Visa-Vereinfachung für die Berufsausbildung seien wichtige Schritte gewesen, damit Betriebe leichter Fachkräfte und Auszubildende aus Nicht-EU-Staaten einstellen können. Dennoch zeigten erste praktische Erfahrungen aus der Wirtschaft, dass bei den Verfahren noch etliche Fußangeln lauerten. Dies betreffe etwa die zum Teil strikten Voraussetzungen, die an bestimmte Aufenthaltstitel gestellt werden, Herausforderungen beim Erwerb der deutschen Sprache oder bürokratische Abläufe. Auch weil das Verfahren nicht frei von Hürden sei, gebe es mit „Unternehmen Berufsanerkennung“ beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ein Projekt zur Unterstützung der Betriebe. Hier erhalten die Unternehmen kompetente Beratung bei allen Fragen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Beschäftigung internationaler Fachkräfte. 

Mit diesen Angeboten unterstützt das vom DIHK initiierte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt Unternehmen außerdem bei der Nachqualifizierung von Fachkräften im Prozess der Einwanderung. „Es erscheint zwar absurd, dass der Staat ein Projekt fördert, das hilft, das von ihm selbst geschaffene Bürokratie-Dickicht zu überwinden. Dennoch sollten Betriebe das Angebot nutzen, wenn sie neue Wege zur Fachkräftesicherung gehen wollen. Das geht jedenfalls schneller, als darauf zu warten, dass der deutsche Arbeitsmarkt tatsächlich dereguliert wird“, ordnet Sabine Bechheim die Unterstützung ein. Bei Fragen zur Einstellung von Auszubildenden oder Fachkräften aus dem Ausland hilft die Servicestelle Fachkräftesicherung bei der IHK Siegen, die seit dem 1. April von Ann Katrin Hentschel (Kontakt: 0271 3302 204, annkatrin.hentschel@siegen.ihk.de) geleitet wird.

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Ansprechpartner

Sabine Bechheim

Tel: 0271 3302-200
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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