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Ökodesign

Mit der Ökodesign-Richtlinie (Eco-Design oder Ökodesign) hat die EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung von Produkten eingeführt.

Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung festgelegt, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden muss. 

Die Ökodesign-Richtlinie wurde 2005 erlassen und mit dem Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG) in deutsches Recht überführt.

Konkrete Vorschriften für einzelne Produkte ergeben sich jedoch nicht unmittelbar. Für jedes Produkt wurden und werden produktspezifische Ökodesign-Anforderungen in Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Diese werden in Form von Verordnung festgelegt und sind dann in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure. Denn nur, wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden.

Die Verordnungen stehen im Amtsblatt der EU. Dazu werden noch Mitteilungen der EU-Kommission über die neuen Maßnahmen zum Ökodesign veröffentlicht.

Ist der Hersteller nicht im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen, so hat der Importeur die Pflicht, sicherzustellen, dass das in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Produkt den Ökodesign-Anforderungen entspricht.

Insgesamt zehn europäische Verordnungen zur Ökodesign-Richtlinie regeln seit  März 2021, dass neue Produkte wie Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke u.a. nur noch unter Vorhaltung von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen vermarktet werden dürfen. Vor allem Hersteller von Elektrogeräten werden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen Ersatzteile zukünftig sieben Jahre lang verfügbar halten, auch wenn das Produkt nicht mehr verkauft wird.

Am 1. September 2021 wurde in der Europäischen Union eine neue Energieverbrauchskennzeichnung für Beleuchtungsprodukte eingeführt. Der stationäre Handel in der Bundesrepublik Deutschland hat nun bis 28. Februar 2023 Zeit, sein Angebot entsprechend umzustellen.

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