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Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Bestimmte Gewerbe dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung hierfür bei der gewerblichen Anzeige vorliegt oder die Unternehmerin und der Unternehmer seine Sachkunde nachweisen kann.
Sprechen Sie uns an, ob Ihr Gründungsvorhaben dazu gehört.
Die IHK Siegen ist zuständige Erlaubnis- und Registrierungsstelle in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe für Immobiliardarlehensvermittler/innen nach § 34i GewO, Finanzanlagenvermittler/innen und Honorar-Finanzanlagenberater/innen nach §§ 34f und h GewO sowie Versicherungsvermittler/-innen und -berater/innen nach §§ 34d und e GewO.
Hier erhalten Sie Merkblätter sowie die Antragsformulare zu den einzelnen Erlaubnisverfahren:
