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Rechnungshinweis in Landessprachen
Leistungen über die Grenze: Die meisten Dienstleistungen an einen in der Europäischen Union ansässigen Leistungsempfänger sind in dem Land (umsatz-)steuerbar, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass die Versteuerung in dem betreffenden EU-Land erfolgt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verlagert sich in diesen Fällen die Steuerschuld durch das so genannte „reverse-charge-Verfahren” auf den Leistungsempfänger. Hierauf hat der Rechnungssteller hinzuweisen.
Die entsprechenden Rechnungshinweise in den Amtssprachen der Europäischen Union entnehmen Sie bitte der Tabelle.