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Rechnungshinweis in Landessprachen

Leistungen über die Grenze: Die meisten Dienstleistungen an einen in der Europäischen Union ansässigen Leistungsempfänger sind in dem Land (umsatz-)steuerbar, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass die Versteuerung in dem betreffenden EU-Land erfolgt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verlagert sich in diesen Fällen die Steuerschuld durch das so genannte „reverse-charge-Verfahren” auf den Leistungsempfänger. Hierauf hat der Rechnungssteller hinzuweisen.

Die entsprechenden Rechnungshinweise in den Amtssprachen der Europäischen Union entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Weitere Details zur beschriebenen Regelung sowie zu Ausnahmen finden Sie im Artikel „Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland“.

 

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