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Neues Gebäudeenergiegesetz

Zum 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es bündelt die bislang geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz.

Verschärfungen des Anforderungsprofils bei Neu- und Bestandsbauten sind nicht enthalten, allerdings werden die Ziele im Jahr 2023 noch mal auf den Prüfstand gestellt.

Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht übernommen. Die Anrechenbarkeit von Biomasse und von erneuerbarem Strom in der energetischen Bilanzierung von Gebäuden wird erleichtert und deutlich verbessert. Zudem werden die im Klimapaket der Bundesregierung beschlossenen obligatorischen Energieberatungen und ein Verbot von Öl- und Kohleheizungen mit dem GEG umgesetzt.

Weitere Infos zu den wesentlichen Neuerungen sind, auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nach zu lesen.

Seit dem Inkrafttreten des GEG sind insgesamt fünf Bekanntmachungen dazu erschienen.

Die Bekanntmachung zu Verbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude und die Druckapplikation für Energieausweise nach GEG stehen weiterhin aus.

 

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