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Nr. 063: Neuer CO2-Zoll beschäftigt Firmen: IHK informiert über Vorgaben und ihre Auswirkungen

11. September 2023/ Viele Unternehmen beschäftigt derzeit der von der EU beschlossene „Grenzausgleichsmechanismus für CO2“ (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM), der am 1. Oktober startet. Er soll emissionsintensive Importe aus Drittstaaten auf das europäische Preisniveau verteuern, um so die Wettbewerbsnachteile der Betriebe in der EU infolge strengerer Klimaschutzvorgaben auszugleichen. Jens Brill, Leiter des Referats Außenwirtschaft bei der IHK Siegen: „Die Grundidee von CBAM ist zwar nachvollziehbar, aber die bürokratische Umsetzung dieser Regelung stellt jetzt vor allem eine erhebliche Belastung für die Wirtschaft dar. Auch für viele Unternehmen in unserem Kammerbezirk bedeutet dies, dass sie neue hochkomplexe CBAM-Regularien umsetzen müssen. Viele Detailregelungen für den ‚CO2-Zoll‘ stehen zudem noch aus.“ 

Das neue Grenzausgleichssystem sieht vor, dass die Unternehmen ab 2026 die Differenz zwischen dem CO2-Preis in der EU und dem jeweiligen Drittstaat ausgleichen, wenn sie folgende Produkte in die EU importieren wollen: Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Zement und Strom. „Faktisch bewirkt CBAM damit einen CO2-Aufpreis für diese Produkte“, erläutert Jens Brill. Vom 1. Oktober 2023 bis zum 1. Januar 2026 gilt eine Übergangsphase – allerdings mit umfassenden Berichtspflichten für die Betriebe. Jedes Quartal sind sie dazu verpflichtet, einen Bericht bei der EU-Kommission mit einer Reihe von Informationen vorzulegen. Dabei müssen beispielsweise der Umfang der importierten Waren, die Emissionen und der im Herkunftsland fällige CO2-Preis benannt werden. Hinzu kommen komplexe Emissionsberechnungen.

Ein wichtiges Ziel von CBAM ist, „Carbon Leakage“, also die Verlagerung von Produktion in Länder mit geringeren Emissionskosten, in energieintensiven Branchen zu verhindern. Deshalb können ab 2026 die Importeure die Waren nur einführen, wenn sie Emissionszertifikate erwerben. Unberücksichtigt bleibe dabei, dass die hohe CO2-Besteuerung von importierten Vorprodukten durch CBAM die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Exportwirtschaft gefährde – gerade auf wichtigen Märkten wie den USA, China, ASEAN oder Japan, betont der Außenwirtschaftsexperte, der zudem auf Webfehler aufmerksam macht: „Wenn die Einfuhr von Produktkomponenten einem CO2-Ausgleich unterliegt, die Einfuhr des fertigen Produktes jedoch nicht, darf man sich nicht wundern, wenn Betriebe ihre komplette Produktion ins Ausland verlagern!“

Die EU-Kommission ist verpflichtet, im Jahr 2025 eine Ausweitung der abgedeckten Warengruppen zu prüfen. Güter mit einem Warenwert von weniger als 150 € sowie Importe aus den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) fallen nicht in den Anwendungsbereich. Auf die Unternehmen kommen während der Übergangsphase umfangreiche Dokumentationspflichten zu: Für die Quartalsberichte müssen die Importeure die direkten und indirekten Emissionen berechnen und dokumentieren. Ein reibungsloser Datenaustausch innerhalb der globalen Lieferkette ist daher unabdingbar. Viele Unternehmen befürchten hier Schwierigkeiten, die erforderlichen Meldedaten sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch hinsichtlich der Qualität fristgerecht zu erhalten. 

Jens Brill: „Für viele Importeure bedeutet die CBAM-Einführung, dass sie zum ersten Mal einen CO2-Preis für ihre sogenannten „Scope-3“-Emissionen zahlen müssen – Emissionen also, die auf die Tätigkeit eines fremden Unternehmens in der vorangehenden Wertschöpfungskette zurückgehen.“ In Deutschland bleibt derzeit noch offen, welche Behörde für die nationale Umsetzung von CBAM zuständig sein soll. Außerdem gibt es weder ein Meldeportal noch einen offiziellen Leitfaden in deutscher Sprache. Um zu verhindern, dass weltweit unterschiedlich gestaltete CBAMs den Handel erschweren, regt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an, den maßgeblich von der deutschen Bundesregierung vorangetriebenen internationalen Klimaklub zügig um wichtige Handelspartner zu erweitern. Die CO2-Bepreisung sollte hierbei eine Mitgliedsvoraussetzung sein. 

Gemeinsam informieren die IHKs Siegen, Arnsberg und Hagen am 27. September (15 - 16:30 Uhr) in einem kostenfreien Online-Webinar über Hintergründe und Details. 

Seiten-ID: 4497

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Ansprechpartner

Jens Brill

Tel: 0271 3302-160
Fax: 02761 944-540
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