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Gewerbliche Schutzrechte sichern Know-how
- Wozu Gewerbliche Schutzrechte?
- Welche Gewerblichen Schutzrechte gibt es?
- Wie melde ich Gewerbliche Schutzrechte an?
- Was kosten Gewerbliche Schutzrechte?
- Warum Recherche nach Schutzrechten?
- Wie kann ich Schutzrechte verwerten?1
Sie können verhindern, dass ein anderer mit Ihrer Idee das „große” Geld verdient, Ihren guten (Firmen-)Namen für seine Zwecke missbraucht und dass Konkurrenzprodukte wie Ihre eigenen aussehen.
Gewerbliche Schutzrechte bieten die Möglichkeit, gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen.
ACHTUNG: Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialprinzip, d. h. sie gelten nur in dem Land, in dem sie angemeldet wurden! Schutzrechte können aber auch so angemeldet werden, dass sie praktisch europaweit oder auch weltweit wirksam sind.
Welche Gewerblichen Schutzrechte gibt es?
- Technische Schutzrechte: Patente, Gebrauchsmuster
- Designschutz: Designs
- Namens- und Kennzeichenschutz: Marken
In der linken Spalte unter "Mehr zum Thema" finden Sie jeweils einen ausführlichen Artikel zu den einzelnen Schutzrechten.
ACHTUNG: „Erst anmelden, dann reden!” Eine Erfindung/Entwicklung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn diese vor der Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Bereits ein Beitrag in einer Fachzeitschrift, die Verteilung von Prospekten oder die Präsentation auf einer Messe gilt in der Regel als Veröffentlichung.
Wie melde ich Gewerbliche Schutzrechte an?
Die Anmeldung erfolgt in der Regel mit einem Anmeldeformular für das jeweilige Schutzrecht. Antragsunterlagen sind direkt bei den Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München, Berlin und Jena erhältlich. Das DPMA hält die Dokumente mit ergänzenden Merkblättern auch im Internet zum Herunterladen bereit: Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design
Die Unterlagen zur Anmeldung eines Europäischen Patents hält das Europäische Patentamt (EPA) ebenfalls im Internet zum Herunterladen bereit: Europäisches Patent
Unterlagen zur Anmeldung Internationaler Patente stehen auf der Internetseite der World Intellectual Property Organization (WIPO) zum Herunterladen bereit: Internationales Patent
Im Allgemeinen werden die Unterlagen persönlich oder per Post bei den Dienststellen des DPMA eingereicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die elektronische Anmeldung möglich. Auch Europäische und Internationale Patente können über das DPMA eingereicht werden.
Europäische Patentanmeldungen können auf dem Postweg, per Fax oder online eingereicht bzw. bei den Annahmestellen des EPA (München, Berlin, Den Haag) persönlich abgegeben werden. Internationale Patentanmeldungen können ebenfalls beim EPA eingereicht werden.
Die Schutzrechte können natürlich auch über die Patentanwälte Ihrer Wahl geltend gemacht werden. Gerade Patentanwälte verfügen über das notwendige langjährige Wissen und die Erfahrung, die die Aussicht auf die Eintragung eines Schutzrechts wesentlich steigert. Erfinder-Erstberatungen (ca. eine halbe Stunde) sind auch bei den Patentanwälten in der Regel kostenfrei. Entsprechende Patentanwälte finden Sie z.B. über die Suche der Patentanwaltskammer unter den externen Links auf dieser Seite.
Was kosten Gewerbliche Schutzrechte?
Prinzipiell sind für die Anmeldung von Gewerblichen Schutzrechten amtliche Gebühren zu entrichten. Diese fallen je nach Schutzrecht unterschiedlich hoch aus. Zusätzlich werden Gebühren für die zeitliche Aufrechterhaltung fällig. So wird beispielsweise bei Deutschen Patenten eine mit der Schutzdauer steigende Jahresgebühr fällig. Und für die Aufrechterhaltung einer Marke in Deutschland muss nach 10 Jahren eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) - Kostenmerkblatt
Im Vergleich zu Deutschen Patenten sind die Gebühren für Europäische und Internationale Patente in der Regel höher. - Europäisches Patentamt (EPA) - Verzeichnis der Gebühren und Auslagen
- Internationales Patent – Gebühren für Internationale Anmeldungen (über DPMA), Gebühren für Internationale Anmeldung (über EPA)
Warum Recherche nach Schutzrechten?
Durch Recherche nach Schutzrechten können Sie:
- den Stand der Technik erfassen
- Doppelentwicklungen vermeiden
- Verletzung fremder Schutzrechte vermeiden
- Aktivitäten der Konkurrenz beobachten
- Anregungen für eigene neue Aktivitäten erhalten
- Lizenznehmer finden
- Kreative Köpfe ermitteln
Lediglich beim Patent wird bei der Anmeldung vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Sachprüfung vorgenommen. Hier hilft eine Recherche (z. B. zum Stand der Technik) im Voraus, die Patentschrift so zu formulieren, dass ein Patent erteilt wird.
Alle anderen Schutzrechte werden bei der Anmeldung nur formal geprüft. Hier sind Sie selbst verantwortlich dafür, dass Sie bereits bestehende Schutzrechte nicht verletzen bzw. nicht Geld für die Anmeldung nutzloser „Scheinrechte” ausgeben.
Sie können in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes kostenfrei recherchieren. Bitte bedenken Sie, dass weltweit generell nur veröffentlichte Patente und Gebrauchsmuster recherchierbar sind! Entscheidend für Ihren Rechercheerfolg sind die Wahl geeigneter Datenbanken und Suchstrategien.
Wichtige Rechercheinstrumente/-datenbanken sind:
- IPC – Recherche nach Internationaler Patentklassifikation
- DPMAregister – Amtliche Publikations- und Registerdatenbank
- DEPATISnet – Weltweite Sammlung von ca. 60 Mio. Patentdokumenten
- DPMA kurier – Überwachung publikationspflichtiger Rechts- und Verfahrensstände
- Espacenet - Patentdatenbank des Europäischen Patentamts
- CTM-Online – Recherche nach europäischen Gemeinschaftsmarken
- Madrid Express Database – Recherche nach international registrierten Marken
- Sie können Recherchen nach Schutzrechten kostenpflichtig auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Informationszentrum Patente in Stuttgart oder bei Patentanwälten in Auftrag geben.
Wie kann ich Schutzrechte verwerten?1
Hierfür gibt es leider kein allgemeingültiges Rezept! Aber, nur eine erfolgreiche Verwertung macht aus einer Erfindung eine nützliche Innovation. Die Zahl der Patentanmeldungen hat in den letzten Jahren weltweit kontinuierlich zugenommen. Allerdings werden, wie statistische Erhebungen zeigen, höchstens fünf bis sieben Prozent der patentierten Erfindungen auch wirtschaftlich verwertet.
Langjährige Erfahrungen zeigen ebenfalls, dass für den erfolgreichen Transfer einer Erfindung in die Wirtschaft drei engagierte Personen notwendig sind:
- der Erfinder, der mehr" aus seiner Idee machen möchte
- der Ansprechpartner im Unternehmen, der die Erfindung in die Praxis umsetzen will,
- als Bindeglied der Innovationsmanager, der das Potenzial der Erfindung erkennt und den Transfer aktiv begleitet.
Die schwierigste Aufgabe ist, den künftigen Lizenznehmer zu identifizieren, ihn anzusprechen und ihn von den Vorteilen der Erfindung zu überzeugen. Dabei ist eine Kosten-Nutzen Rechnung, die speziell auf das Unternehmen zugeschnitten ist, eine überzeugende Argumentationshilfe. Ein häufiges Hindernis für eine gewinnbringende Nutzung ist immer noch die unzureichende Übermittlung des Wissens an potenzielle Anwender, z. B. KMU. Professionelles Verkaufen wird bei der Vermarktung von Innovationen nicht ausreichend genutzt!
Die Präsentation von geschützten Ergebnissen kann z. B. über Messeauftritte, Internetmärkte, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Patentverwertungsagenturen erfolgen. Diese Formen der Präsentationen scheinen oftmals nicht auszureichen, um letztendlich einen Lizenz- oder Kaufvertrag zustande zu bringen. Hier hilft nur "aktives Verkaufen", also Zugehen auf den zukünftigen Kunden weiter.
ACHTUNG: Nutzen statt technischer Merkmale! Für den potenziellen Lizenznehmer eines Patents ist neben dem technischen vor allem der ökonomische Nutzen von Bedeutung! Der Anbieter einer Erfindung sollte sich somit im Vorfeld der Verwertung unbedingt über Punkte wie Marktsegmentierung im Bereich der Erfindung, Nutzendefinition und Marktanalyse Gedanken machen.
1 Quelle: Lehmann F., Schneller A. (2002): Patentfibel – Von der Idee bis zum Patent. – 59 S., Innovationsgesellschaft Universität Hannover mbH.
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Ansprechpartner
Roger Schmidt
Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
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- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Europäisches Patentamt (EPA)
- World Intellectual Property Organization (WIPO)
- Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
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- Informationszentrum Technik und Patente (Uni Dortmund)
- Erfinderberatung der Patentanwälte - Beratungstermine des ITP in Dortmund
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- Broschüre: WIPANO – „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“
- SME Fund - Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung der Rechte des geistigen Eigentums von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU
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