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Selbstständigkeit und Beschäftigung für Geflüchtete
Bevor Ukrainerinnen und Unkrainer, die aktuell in Deutschland leben, eine Beschäftigung aufnehmen oder sich selbstständig machen können, gilt es einige Formalitäten einzuhalten.
- Sozialleistungen und Arbeiten in Deutschland (germany4ukraine.de)
- Infoblatt_AS_aktualisiert_Deutsch.pdf (fluechtlingsrat-thr.de)
- Berufsanerkennung
- Unterstützung der Agentur für Arbeit/des Jobcenters
Informationen zum Start in die Selbstständigkeit finden Sie in ukrainischer Sprache:
Seiten-ID4217
Ansprechpartner
Sibylle Haßler
Tel: 0271 3302-134
Fax: 0271 3302400
E-Mail
Pia Lorsbach
Tel: 0271 3302-135
Fax: 0271 3302400
E-Mail
Angelina Scherer
Tel: 0271 3302-264
Fax: 02761 944540
E-Mail
Gina Schröder
Tel: 0271 3302 223
Fax: 0271 3302 400
E-Mail
Anita Send
Tel: 0271 3302-133
Fax: 0271 3302-400
E-Mail