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KWK-Anlagen: Betreiber haben einiges zu beachten

Unternehmen, die eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) anschaffen, modernisieren oder einfach nur einsetzen möchten, müssen einiges beachten.

Ein neues Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hilft, den Überblick zu behalten. 

Für KWK-Anlagen ebenfalls relevant sind die Regelungen im EEG, sofern der Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht werden soll, sowie des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), mit dem seit dem 1. Januar 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten. Bei beiden Gesetzen gab es 2020 die KWK betreffende Änderungen. Im Zuge der EEG-Novelle wurde auch das KWKG nochmals umfassend novelliert. Auch diese Änderungen hat der DIHK in sein KWK-Merkblatt integriert.

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung, da Strom und Wärme als Koppelprodukte in einer Anlage erzeugt werden. Durch die parallele Erzeugung von Wärme und Strom zeichnen sie sich durch einen sehr hohen Gesamtwirkungsgrad aus, der bis zu 90 Prozent betragen kann. Sowohl die Wärme als auch der produzierte Strom, können nach Bedarf in eigenen Prozessen verwendet werden, oder bei fehlenden Abnahmemöglichkeiten verkauft werden.

Nachdem die Novelle des KWKG bereits fast ein Jahr her ist, hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission nun das Gesetz bis 2026 beihilferechtlich genehmigt.

Weitere  und auch ergänzende Informationen zum Thema KWK, u.a. zur Stromvergütung, Beihilferegelung etc. gibt es unter den nebenstehenden Links.

 

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