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Brandschutz in Unternehmen

Brandgefahren umgeben uns überall, auch im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist die Unternehmerin und der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Zuständig und beteiligt im betrieblichen Brandschutz sind darüberhinaus auch Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte.

Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den vergangenen Jahren (2010-2017) jeweils etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind.

Neben den Auswirkungen eines Brandes auf die Menschen, kann ein Brand auch wirtschaftlich katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden.

Brandursachen

Die häufigsten genannten Brandursachen sind Elektrizität, Brandstiftung sowie diverse Zündereignisse (Explosion, Selbstentzündung, Überhitzung, offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten, Blitzschlag). 

Hauptursachen für Brände in Arbeitsstätten sind:

- unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Stoffen und Gemischen
- fehlende Unterweisung der Beschäftigten
- mangelndes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit Gefahrstoffen und Zündquellen
- fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- mangelnde Wartung und Instandhaltung

Grundzüge des Brandschutzes

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (= Feuer und Rauch) vorbeugen (vorbeugender Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Ein sinnvoller Brandschutz umfasst deshalb:

- Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen und den damit verbundenen Brandrisiken
- allgemeine und persönliche Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
- bauliche und organisatorische Regelung zur Schadensbegrenzung
- die Sicherung der Flucht- und Rettungswege zum gefahrlosen Verlassen der Gebäude
- entsprechende Vorsorge für einen zielgerichteten Einsatz der Feuerwehr

(Quellen: Arbeits- und Brandschutz - Ein Leitfaden für Betriebe und Unternehmen (IHK Region Stuttgart), BGN Branchenwissen und DGUV Information 205-001)

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