Am 26. März 2013 hat das BMF einen Erlass zur Umsetzung der Neuregelungen der §§ 53, 53a und 53b Energiesteuergesetz veröffentlicht. Da zwischenzeitlich die beihilferechtliche Genehmigung für § 53a Energiesteuergesetz vorliegt, werden mit diesem Schreiben im Vorgriff auf die Änderungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung kurzfristig weitere Umsetzungsregelungen erlassen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Langtext.Die §§ 53, 53a und 53b Energiesteuergesetz (EnergieStG) regeln die Steuerentlastung für die Stromerzeugung sowie für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme. Der Erlass enthält Regelungen zu folgenden Punkten:
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Erlass zu den Neuregelungen der §§ 53, 53a und 53b
- Anlagenbegriff
- Nutzungsgradermittlung
- Steuerentlastung für die Stromerzeugung nach § 53 EnergieStG
- vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme nach § 53a EnergieStG
- teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme nach § 53b EnergieStG
Es erfolgen Klarstellungen hinsichtlich der jeweiligen Form des Entlastungsantrages, dem Entlastungsabschnitt sowie den vorzulegenden Unterlagen. Zum § 53a EnergieStG, der die vollständige Entlastung regelt, enthält der Erlass außerdem Ausführungen zu den Anspruchsvoraussetzungen „Hocheffizienz“ sowie zur Beschränkung der Entlastung auf den Zeitraum der Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) der Hauptbestandteile einer KWK-Anlage.