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Programm zur Umsetzung von Ziffer 35c im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung

Der digitale Wandel verändert die Automobilbranche umfassend. Im globalen Wettstreit um die Führungsposition bei der Mobilität von Morgen ist die Konkurrenz größer und durch die großen Datenkonzerne auch vielfältiger geworden. Noch nie war die Innovationsgeschwindigkeit so hoch und der Bedarf an Investitionen in Forschung und Entwicklung so groß. Auch erlebt die Fahrzeugbranche derzeit enorme Umbrüche - Stichwort Elektromobilität. Ein Strukturwandel ist zu bewältigen, der sich über längere Zeit hinziehen wird. Die Herausforderungen und Möglichkeiten sind vielfältig und erfassen nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern in großem Maße auch die Produktion.

Die Bundesregierung hat daher im Konjunkturpaket einen milliardenschweren Betrag für Investitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferer vorgesehen. Das gibt einen starken Investitionsimpuls, um eine nachhaltige, schnelle und technologieoffene Transformation der Fahrzeugbranche in Gang zu setzen. Hierfür sind Investitionen in neue Konzepte und Verfahren, neue Produkte, Qualifizierung und Produktionsanlagen notwendig.

Das Förderkonzept "Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie" greift diese Punkte auf und sieht drei Fördermodule vor:

  • Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz
    (Modul a)
  • Neue, innovative Produkte als Schlüssel für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft
    (Modul b)
  • Gemeinsame Lösungen finden, regionale Innovationscluster aufbauen

Die folgenden Förderichtlinien sind nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger (16.03.2021) in Kraft getreten. 

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien können Projektskizzen bis zum 31. Dezember 2021 kontinuierlich eingereicht werden. Diese werden auch kontinuierlich bewertet.

Ab dem 1. Januar 2022 können Projektskizzen im Rahmen der Förderrichtlinien "Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie" und "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ jeweils zum Ende eines Quartals eingereicht werden. Diese werden jeweils zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember bewertet.

Ansprechpartner für die Beratung zu den Förderrichtlinien:

  1. Modul A1: Förderrichtlinie für Investitionszuschüsse in neue Anlagen und Infrastruktur zur Entwicklung von Industrie 4.0

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    Mail: Foerderung-Fahrzeughersteller@bafa.bund.de
    Tel.: +49 6196 908 1410

    Weitere Informationen zu Modul A1 finden sie auf der Website des BAFA: www.bafa.de/mfz
     
  2. Modul A2: Förderrichtlinie zu Forschungs- und Entwicklungsaspekten der Produktion

    VDI Technologiezentrum GmbH
    Mail: kopa35-a2@vdi.de
    Ansprechpartner: Dr. Siegfried Schubert / Till Ingmann
    Tel.: +49 211 6214 411 oder +49 211 6214 104
     
  3. Modul B: Förderrichtlinie zu Forschung und Entwicklung für wettbewerbsfähige und innovative Produkte

    TÜV Rheinland Consulting GmbH
    Projektträger Bodengebundene Verkehrstechnologien
    Mail: bvt-trc@de.tuv.com
    Tel: +49 221 806 4158

    Weitere Informationen zu Modul B finden sie auf der Website
    www.fahrzeugtechnologien.de
     
  4. Modul C: Förderrichtlinie für regionale Innovationscluster (Projektträger noch offen). Kontakt derzeit: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Mail: kopa35c@bmwi.bund.de

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