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Achtung: Deutsches Patent- und Markenamt warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

Anlässlich eines gravierenden Falles warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen.

Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die per E-Mail angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt wurden. In dem Schreiben wird zur Zahlung angeblich fälliger Anmeldegebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert. Angehängt ist in den bisher bekannten Fällen auch eine gefälschte Markenurkunde mit dem Logo des DPMA und der gefälschten Unterschrift der Präsidentin.

Das DPMA ruft dazu auf, der Zahlungsaufforderung keinesfalls Folge zu leisten. Es hat Strafanzeige erstattet.

In den vergangenen Jahren hatte das DPMA ähnliche Betrugsfälle registriert. Zum ersten Mal wurden jetzt die Aufforderungen per E-Mail und im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt. Absender waren verschiedene E-Mail-Adressen, die allerdings gewisse Ähnlichkeiten aufweisen. Folgende Absenderadressen sind dem DPMA bekannt:

 • dpma-1@minister.com

• dpma_6@mail.com

• dpma-11@minister.com

• dpma_3@minister.com

• dpma-10@minister.com

• dpma-2@minister.com

• dpma_4@minister.com

Das DPMA ruft dazu auf, grundsätzlich auf keine derartigen Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist nachdrücklich daraufhin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden.

An das DPMA gerichtete Überweisungen sollten ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 überwiesen werden.

Weitere Infos gibt es hier.

 

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Ansprechpartner

Tanja Wagener

Tel: 0271-3302150
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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