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KMU-innovativ: Vorfahrt für Spitzenforschung im Mittelstand

Ziel und Gegenstand

Kleine und mittlere Unternehmen der Spitzenforschung erhalten einen bevorzugten Zugang in etlichen Technologiefeldern, die für Wachstum und Wohlstand in Deutschland besonders wichtig sind. Diese Felder sind

 

  • Bioökonomie
  • Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Medizintechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Materialforschung
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Produktionstechnologie
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Die Einzelheiten der Förderung sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen geregelt.

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.

 

Voraussetzungen

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko besitzen, anwendungsnah, technologieübergreifend und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind. Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Tipp

Über die Beratung durch den Lotsendienst kommen Unternehmen schneller ans Ziel. 

KMU-innovativ: Produktionsforschung

Wer als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) wettbewerbsfähig bleiben möchte, muss in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren und Ergebnisse schnell in neue, innovative Produkte und Dienstleistungen umsetzen.

 

Hierzu bietet die BMBF Initiative KMU-innovativ im Bereich Produktionsforschung im Fachprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“, vor allem für produzierende KMU die Möglichkeit sich an den

 

zweimal jährlichen Stichtagen am 15. April und am 15. Oktober

mit einer Ideenskizze für ein KMU-innovativ-Projekt zu beteiligen.

 

Weitergehende Informationen zu dem Ideenwettbewerb und zu ca. 200 laufenden und beendeten KMU-innovativ-Projekten und den bisher erschienen KMU-innovativ-Broschüren gibt es hier.

KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

 

Antragsberechtigt sind: KMU und Mittelständische Unternehmen (die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten).

 

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Abweichend hiervon können zum 15. Oktober 2022 keine Projektskizzen eingereicht werden.

 

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3). An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.

 

Mehr dazu in der Richtlinie und auf der BMBF-Homepage.

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Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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