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Nr. 016: IHK-Umfrage zu Corona-Hilfen: Rückzahlung sorgt bei vielen Firmen für finanziellen Engpass

8. März 2024/ Viele Händler, Dienstleister und Gastronomen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe üben derzeit Kritik an der Abwicklung in Anspruch genommener staatlicher Hilfen während der Corona-Pandemie. Insbesondere, so der Vorwurf, seien die Antragsvoraussetzungen für finanzielle Hilfen in Bezug auf die Pandemie nicht transparent gewesen – mit Folgen für die derzeitige betriebliche Lage. „Der Frust über das Verfahren ist groß. Zudem belastet die geforderte Rückzahlung einen beträchtlichen Teil der Unternehmen stark“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener. Hintergrund ist eine aktuelle Umfrage der IHK Siegen, an der sich 370 Händler, Dienstleister und Gastronomen im Kammerbezirk beteiligten. Auffällig: Zahlreiche befragte Unternehmensvertreter nutzten die Gelegenheit, über die Kommentarfunktion ihren Unmut zu äußern. „Ich habe mich immer wieder eingelesen und der Steuerberater war auch überfordert. Es kamen ständig Einschränkungen und Neuregelungen ins Spiel“, erklärt etwa einer der Befragten.

Sechs von zehn Unternehmen gaben an, dass die Rückzahlungsforderungen negative wirtschaftliche Auswirkungen für sie haben. Mehrere sprechen davon, dass sie auch nach der Corona-Pandemie noch mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben. Kritisiert wird zudem, dass die negativen wirtschaftlichen Spätfolgen bei den Rückzahlungsforderungen nicht berücksichtigt würden. Weitere Teilnehmer an der Umfrage berichten, dass sie aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung notwendige Investitionen zurückstellen müssen. Klaus Gräbener: „Händler, Gastronomen und Dienstleister hat es durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs ohnehin schon massiv getroffen. Wenn sie durch die Rückzahlung jetzt noch in finanzielle Schieflage geraten, stehen etliche von ihnen endgültig mit dem Rücken an der Wand.“ Die Rückmeldungen der befragten Betriebe bestätigen diese Einschätzung. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, dass sie zu einer Rückzahlung aufgefordert wurden, gaben 68 % der Befragten an. „Es war in dem Sinne keine Hilfe, wenn es wieder zurückgezahlt werden muss. Der Aufwand und die Kosten haben sich nur verlagert“, bringt es ein Unternehmer auf den Punkt. 

Mehr als die Hälfte der Befragten (55 %) erhielt während der Pandemie Corona-Hilfen. Besonders hoch ist der Anteil im Gastgewerbe (79 %). Branchenübergreifend nahmen die Betriebe zumeist die NRW-Soforthilfe in Anspruch (87 %). „Drei von vier Händlern, Dienstleistern und Gastronomen, die an der Umfrage teilgenommen haben, müssen oder mussten bereits die erhaltene Förderung teilweise oder sogar komplett zurückzahlen“, erklärt Handelsreferentin Sonja Riedel. Eine weitere, häufig genannte Kritik: Den Betrieben sei bei der Beantragung nicht klar gewesen, dass die Hilfen zurückgezahlt werden müssen. Insgesamt geben 42 % der befragten Firmen an, dass die Antragsvoraussetzungen der Corona-Hilfen nicht transparent und nachvollziehbar gewesen seien. „Es wurde nicht genannt, wofür man das Geld verwenden durfte. Das habe ich erst ein Jahr später erfahren“, schreibt ein Umfrage-Teilnehmer. 

Sonja Riedel: „Vielen ist nicht bekannt, dass sie die Rückzahlung in Raten leisten können.“ Wer die NRW-Soforthilfe erhalten hat und die Rückzahlung aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht stemmen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung in Form von Ratenzahlungen im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw) zu stellen. Im Zuge der Antragstellung wird angezeigt, wie hoch die monatliche Rate bei unterschiedlichen Laufzeiten jeweils ausfallen würde. 

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Ansprechpartner

Sonja Riedel

Tel: 0271 3302-318
Fax: 0271 3302-400
E-Mail

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