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Abfallrecht, Recycling und Entsorgung
Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat der Gesetzgeber die Produktverantwortung der Unternehmen noch einmal hervorgehoben. Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung. Erzeugnisse sollen möglichst so gestaltet werden, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und sichergestellt ist, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.
Die IHK Siegen informiert über die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben auf EU-, Landes- und Bundesebene und bietet individuelle Beratungen an.
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