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EU-Energielabel - Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte

Seit März 2021 werden im Energieverbrauchs-Kennzeichnungssystem anstelle der Stufen A+++ bis D ausschließlich die Stufen A bis G verwendet. Damit wurden auch neue Energiekennzeichen notwendig. Betroffen sind Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte. Lampen und Leuchten müssen seit dem 1. September nach der neuen Skala gekennzeichnet sein. Die neuen Vorgaben ergeben sich aus Verordnungen zur Ökodesign–Richtlinie.

Aus den rechtlichen Regelungen ergeben sich direkte Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure. Gesetzliche Grundlage ist die EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichung (Verordnung (EU) 2017/1369).

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Verpflichtungen der Hersteller und Händler

Als Hersteller mit Sitz in der EU, Importeur oder Bevollmächtigter eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers müssen Sie vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der EU

  • alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) registrieren
  • sicherstellen, dass jedes von Ihnen verkaufte Gerät mit einem vorschriftsmäßigen Energieetikett versehen ist
  • den Händlern die Etiketten und das Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen
  • sicherstellen, dass die Etiketten so angebracht sind, dass sie in Geschäften und beim Online-Verkauf sichtbar und lesbar sind

Der Handel ist verpflichtet, die aktualisierten Energielabel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach deren Markteinführung an ausgestellten Produkten anzubringen. Sie können Energieetiketten unter Verwendung des Energielabel-Generators oder durch Herunterladen der Etikettenvorlagen erstellen. Etiketten mit QR-Code können nur auf EPREL generiert werden.

Je nach Produkt geben die Labels nicht nur den Stromverbrauch an, sondern enthalten auch weitere energieverbrauchsbezogene und sonstige Informationen, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung unterstützen sollen. Dazu werden intuitiv verständliche Piktogramme verwendet, die z. B. den Wasserverbrauch pro Waschzyklus, den nutzbaren Rauminhalt oder die Geräuschemissionen betreffen.

Registrierungspflicht für Produkte

Geräte, für die ein Energielabel erforderlich ist, müssen in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung ( EPREL-Datenbank) registriert werden, bevor sie sie auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte. Der Geltungsbereich der Produktdatenbank schließt alle energieverbrauchsrelevanten Produkte ein, für die eine delegierten Verordnung nach der EU-Rahmenverordnung 2017/1369 erlassen worden ist.

Für Produkte, die zwischen dem 1. August 2017 und dem 1. Januar 2019 auf den EU-Markt gekommen sind, war die Registrierung bis zum 1. Juli 2019 erforderlich. Produkte, die vor dem 1. August 2017 in Europa in Verkehr gebracht worden sind, können, müssen nicht registriert werden.

Effizienzklassen - Neuordnung und in der Werbung

Für eine Reihe von Produktgruppen werden die Energieeffizienzklassen auf die Skala A (besonders energieeffizienz) bis G (wenig energieeffizient) reduziert. Bisher durften weitere Klassen (A+, A++ und A+++) hinzugefügt werden, sobald die meisten Geräte eines bestimmten Typs Klasse A erreicht haben.

 

Seit 1. März 2021 dürfen

  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Geschirrspüler,
  • Waschmaschinen,
  • Fernsehgeräte und Monitore sowie

seit 1. September 2021

nur noch in der EU vertrieben werden, wenn Sie mit der neuen Skalierung von A bis G gekennzeichnet sind. Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

 

Lieferanten und Händler müssen auf die Effizienzklasse des Produktes in der Werbung verweisen. Bei jeder Werbung für ein spezielles Modell ist auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hinzuweisen. Lieferanten und Händler dürfen nur für Produkte, die von der EU-Energielabel-Verordnung erfasst sind, Etiketten liefern oder ausstellen. Das Labeln von nicht erfassten Produkten ist unzulässig!

Rechtsgrundlagen

Das Energielabel beruht auf der EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichung (Verordnung (EU) 2017/1369). In Deutschland wird die Richtlinie durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes (EVPGV) in nationales Recht umgesetzt.

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