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Großbritannien ist nun bereits mehr als vier Jahre nicht mehr Teil der EU und noch immer sind viele Fragen Rund um das Thema Im- und Export offen und nicht abschließend geklärt.
Zwar regelt das Handels- und Kooperationsabkommen die wirtschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien aber es werden immer wieder Anforderungen und Umsetzungen seitens der britischen Regierung verschoben.
Das bedeutet für Unternehmen deutlich mehr Formalitäten beim Handel und Austausch von Waren und Dienstleistungen.
Die IHK stellt Ihnen nachfolgend Informationen rund um das Thema Im- und Export mit Großbritannien bereit..
Aktuell:
Die Pflicht zur Abgabe summarischer Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) für Wareneinfuhren aus der EU nach Großbritannien greift später als geplant. Der Termin, ab dem das Verfahren verpflichtend anzuwenden ist, wurde vom 31.10.2024 auf den 31.01.2025 verschoben.
Die Summarischen Eingangsanmeldungen (ESumA) waren bisher in Großbritannien für Einfuhren aus der EU nicht verpflichtend. Damit galt eine Ausnahme im Unterschied zu Einfuhren aus anderen Ländern. Dies ändert sich nun zum 31.01.2025. Ab dann sind ESumA für alle Einfuhren aus der EU vorgeschrieben. Wer bereit ist, bereits vor dem Termin entsprechende Erklärungen abzugeben, wird von den britischen Behörden ermutigt, dies zu tun.
Nähere Informationen zur Abgabe der Safety and Security declarations bei Einfuhren aus der EU stellt die britische Finanz- und Zollbehörde HMRC auf folgender Internetseite bereit.
