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Die IHK-Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Industrie- und Handelskammer. Sie setzt sich aus Unternehmerinnen und Unternehmern zusammen, die alle vier Jahre von den Mitgliedsunternehmen der IHK durch Briefwahl gewählt werden. Die Vollversammlungsmitglieder wählen aus ihren Reihen die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die vier Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten. Die Vollversammlungsmitglieder sowie alle Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.

Die Vollversammlung entscheidet, in welchem Rahmen und mit welchen Mitteln die IHK ihre Aufgaben erledigt. Sie bestellt den Hauptgeschäftsführer.

Die Mitglieder der Vollversammlung

Der Wahlausschuss der IHK Siegen hat in seiner Sitzung am 6. April 2022 das Ergebnis der Wahl festgestellt. Bis zum 01. April 2022 waren 24.930 Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer zur Wahl ihrer Vertreter in die Vollversammlung aufgerufen.

Hier gibt es einen Überblick über die Vollversammlungsmitglieder.

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Ansprechpartner

Jens Brill

Tel: 0271 3302-160
Fax: 02761 944-540
E-Mail

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