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Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Die Industrie- und Handelskammer Siegen kann nach § 36 Gewerbeordnung Sachverständige für bestimmte Sachgebiete öffentlich bestellen und vereidigen. Für die Bestellung muss ein allgemeines Bedürfnis vorliegen.

Voraussetzung der öffentlichen Bestellung
Die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich aus der Sachverständigenordnung der Kammer. Der Bewerber muss eine berufliche Niederlassung im Bezirk der IHK haben und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Voraussetzung ist außerdem, dass der Bewerber persönlich geeignet und besonders sachkundig ist, die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet sowie über die erforderlichen Einrichtungen verfügt.

Antragstellung
Das Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, den der Bewerber bei der Kammer stellt. Diesem Antrag sind Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Befähigung des Antragstellers ergibt, insbesondere ein Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, Arbeitgeberzeugnisse, Bescheinigungen über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Veröffentlichungen etc. Außerdem sind Referenzen anzugeben, die über die Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung beantragt wird, gehört werden können. Darüber hinaus hat der Bewerber eine Reihe von zeitnahen Gutachten, die er auf dem beantragten Sachgebiet erstattet hat, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis einzureichen. Dazu kommen schließlich einige Erklärungen des Antragstellers über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Von angestellten Bewerbern wird die schriftliche Erklärung des Arbeitgebers verlangt, dass dieser mit der Nebentätigkeit einverstanden ist und der Bewerber die zur Gutachtertätigkeit erforderliche Arbeits- bzw. Dienstbefreiung erhält.

Verfahren
Wer sich für die öffentliche Bestellung interessiert, sollte sich zunächst mit der Industrie- und Handelskammer Siegen (siehe Kontaktdaten) in Verbindung setzten. Es empfiehlt sich in der Regel ein persönliches Gespräch bei der Kammer, in dem sich der Bewerber vorstellt und weitere Informationen erhält.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird der Bewerber zur nächsten Sitzung des Sachverständigenausschusses der IHK Siegen eingeladen, um sich vorzustellen. Kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass keine Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers bestehen, wird in der Regel anschließend zum Zweck des Nachweises der besonderen Sachkunde ein Fachgespräch mit dem Bewerber geführt (siehe unten), sofern dieser seine Sachkunde nicht durch andere Befähigungsnachweise darlegen kann. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Antragsteller in einem Vereidigungstermin öffentlich bestellt und vereidigt. Die Bestellung wird auf fünf Jahre befristet und kann danach um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden. 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung setzt voraus, dass der Bewerber nachweist, über eine besondere Sachkunde (d. h. über überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen für das gewünschte Sachgebiet) zu verfügen und Gutachten erstatten zu können. Daher muss der Bewerber die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen erfüllen, die von den Kammern für zahlreiche Sachgebiete erarbeitet worden sind. Diese Bestellungsvoraussetzungen können auf den Internet-Seiten des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) nachgelesen werden. In der Regel wird von der Kammer zur Überprüfung der Fachkunde des Antragstellers außerdem ein neutrales, überregional eingerichtetes Fachgremium eingeschaltet, das die eingereichten Gutachten des Bewerbers prüft und mit ihm ein Fachgespräch führt. Einige Fachgremien führen auch schriftliche Tests durch.

Wegen der besonderen Bedeutung des Amtes bedarf die öffentliche Bestellung und Vereidigung einer besonders intensiven Prüfung. Deshalb werden vom Bewerber zahlreiche Unterlagen und Nachweise verlangt. Da außerdem verschiedene Gremien einzuschalten sind, kann sich die Dauer des Verfahrens – je nach Situation – einige Monate hinziehen.

Kosten
Für die Bearbeitung der Anträge erhebt die IHK Gebühren nach Maßgabe ihrer Gebührenordnung (zurzeit 1.200 Euro). Außerdem hat der Bewerber die durch die Einschaltung des Fachgremiums entstehenden Kosten (ca. 1.000 bis 2.000 Euro) zu tragen.

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