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Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme"

Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben, sowie Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.

Förderung:

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, die für eine Energieberatung anfallen.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen. Hier werden Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen, gefördert mit höchstens 6.000 Euro; für Beratungsempfänger, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro liegen, kann höchstens eine Förderung von 1.200 Euro erfolgen. Voraussetzung: Die Energieberatung muss repräsentativ für die gesamte Einrichtung sein. Je Antragsteller ist innerhalb von vier Jahren eine Energieberatung in Form eines Energieaudits förderfähig.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Ein maßgeschneiderter Sanierungsfahrplan ist gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude je nach Nettogrundfläche mit 1.700 Euro bis maximal 8.000 Euro förderfähig.

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Eine in diesem Modul geförderte Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie. Durch die Contracting-Orientierungsberatung sollen komplexe Einsparmaßnahmen geprüft werden. Erreichbar sind höchstens 7.000 Euro Förderung für Antragsteller, deren jährliche Energiekosten unter 300.000 Euro liegen und höchstens 10.000 Euro Förderung, wenn deren jährliche Energiekosten unter 300.000 Euro pro Gebäude bzw. Gebäudepool liegen.
Außerdem ist die Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems möglich.

(Quelle: BAuA)

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