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Erneute Fristverschiebung im Border Operating Model

Das Vereinigte Königreich hat nach Verlassen der EU für die Umstellung bestimmter Abfertigungsmodalitäten und Kontrollvorschriften im Bereich Verbote und Beschränkung Übergangsfristen eingeräumt.

Diese wurden nun zum Teil erneut verschoben:

  • Verpflichtung zur Abgabe summarischer Eingangsanmeldungen
    (Safety and Security declarations):
    1. Januar 2022 ? 1. Januar 2024 (voraussichtlich)
  • Verpflichtung zur elektronischen Vorabanmeldung für Waren tierischen Ursprungs, Lebensmittel sowie bestimmte Pflanzen und Pflanzenprodukte:
    1. Oktober 2021 ? 1. Januar 2022
  • Verpflichtung zur Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen:
    1. Oktober 2021 ? 1. Januar 2024 (voraussichtlich)
  • Physische Kontrollen von SPS-Waren werden an Grenzkontrollstellen durchgeführt, Einfuhr nur noch über zugelassene Einfuhrzollstellen:
    1. Januar 2022 ? 1. Januar 2024 (voraussichtlich)
  • Einfuhrverbot für bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs:
    1. Oktober 2021 ? 1. Januar 2024 (voraussichtlich)
Keine Fristverschiebung gab es für die Abgabe von Zollanmeldungen für Standardwaren. Diese Möglichkeit erlosch bereits zum 1. Januar 2022 und es müssen seitdem vollständige Zollanmeldungen abgegeben werden.

 

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