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Betriebsbeauftragte

Für einzelne Bereiche des Umweltschutzes sind nach gesetzlichen Vorschriften Betriebsbeauftragte zu benennen. Andere wiederum sind freiwillig. Voraussetzung für ihre erfolgreiche Arbeit ist neben der Fachkunde die enge Kooperation mit der Betriebsleitung.

Abfallbeauftragter

  • Rechtsgrundlage: §§ 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gefahrgutbeauftragter

  • Rechtsgrundlage: Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Gewässerschutzbeauftragter

  • Rechtsgrundlage: §§ 64 – 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Immissionsschutzbeauftragter

  • Rechtsgrundlage: §§ 53 – 58 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und fünfte Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes  (5. BImSchV)
  • Betreiber bestimmter immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Industrieanlagen müssen einen Immissionsbeauftragten bestellen und der Genehmigungsbehörde benennen.
  • Durch eine Änderung des Anhang 1 der 5. BImSchV wurden einige Schwellenwerte für Anlagengröße oder -leistung angepasst. Vor allem Betreiber von Anlagen der chemischen Industrie und der Abfallwirtschaft sollten prüfen, ob sie aufgrund der aktuellen Rechtslage einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen müssen!

Laserschutzbeauftragter

  • Rechtsgrundlage: § 6 der BGV B2 / DGUV 11 und § 5 OStrV für Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4

Störfallbeauftragter

  • Rechtsgrundlage: § 53 –  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 5 Abs. 2 der 12. BImSchV

Strahlenschutzbeauftragter

  • Rechtsgrundlage: §§ 31 – 33 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Umweltmanagementbeauftragter

  • Rechtsgrundlage: keine, freiwillig nach DIN EN ISO 14001:2015 oder EMAS-III-Verordnung
  • Die Umweltmanagementbeauftragten gemäß der freiwilligen Umweltmanagement-Systeme ISO 14001 und EMAS sind nicht gesetzlich, sondern in den Normen verankert.

Die IHK Hochrhein-Bodensee veröffentlicht seit Jahren eine Übersicht zu Betriebsbeauftragten in einer Broschüre. Hier sind mehr Beauftragte, Details und Informationen aufgeführt. Den entsprechenden Link zur Homepage der IHK Hochrhein-Bodensee mit der Downloadmöglichkeit gibt es auch nebenstehend.

Seiten-ID: 965

Seiten-ID965

Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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