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Praxisbeispiel: Prozesse der Unternehmensgründung

Das Praxisbeispiel zur Unternehmensgründung befasst sich mit folgenden Themenschwerpunkten: 

  • Entscheidung zur Existenzgründung
  • Die Gründerin / der Gründer ist Ausländerin oder Ausländer und kommt weder aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
  • Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
  • Vorhaben für Fremdkapitalbedarf (Darlehen öffentlicher Förderbanken)
  • Gründung eines genehmigungspflichtigen Gewerbes und Prüfung handwerksrechtlicher Vorschriften
  • Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Soziale Absicherung der Gründerin / des Gründers
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern
  • Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen
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Haben Sie sich grundsätzlich entschieden, ein Unternehmen zu gründen?

  1. Nehmen Sie Kontakt mit der örtlichen IHK auf. Lassen Sie sich beraten. Besuchen Sie Gründungsveranstaltungen.
  2. Erstellen Sie Ihren Businessplan mit Konzept, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Ertragsvorschau und Liquiditätsplanung. Machen Sie sich im Rahmen der Businessplanerstellung mit den Anforderungen an eine selbstständige Tätigkeit (persönliche Eignung, kaufmännische Kenntnisse, fachliche Kenntnisse) vertraut.
  3. Nehmen Sie zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Gründungsvorhabens die Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch. Lassen Sie sich bei der Einrichtung der Buchführung bei steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater helfen. Nehmen Sie ggf. einen Rechtsbeistand oder Unternehmensberater in Anspruch.
  4. Treffen Sie Ihre endgültig Entscheidung zur Existenzgründung erst, wenn der Businessplan erstellt und geprüft ist!

 

Ist die Gründerin oder der Gründer ausländische Staatsbürgerin oder Staatsbürger und kommt weder aus der EU, dem EWR oder der Schweiz?

  1. Sie benötigen einen gültigen Reisepass und müssen vor der Einreise ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragen.
  2. Beantragen Sie vor der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung zur Aufnahme einer dauerhaften selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat).
  3. Nehmen Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde (Kreisverwaltung) in Deutschland auf. Diese erteilt eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Aufenthaltszweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit. In das Verfahren ist auch die örtliche IHK eingebunden.

Erfolgt die Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)?

  1. Beantragen Sie den Gründungszuschuss bei der örtlichen Agentur für Arbeit.
  2. Weisen Sie Ihre fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse sowie ggf. Kenntnisse der Branche der örtlichen Agentur für Arbeit nach.
  3. Erstellen Sie Ihren Businessplan mit Konzept, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Ertragsvorschau und Liquiditätsplanung.
  4. Lassen Sie die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens durch eine fachkundige Stelle (z.B. durch die IHK) bestätigen.

Benötigen Sie zur Realisierung Ihres Vorhabens ein Darlehen einer öffentlichen Förderbank?

  1. Erstellen Sie Ihren Businessplan mit Konzept, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Ertragsvorschau und Liquiditätsplanung.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit der örtlichen IHK auf. Lassen Sie sich zur öffentlichen Fördermitteln beraten.
  3. Beantragen Sie bei Ihrer Hausbank ein öffentliches Förderdarlehen immer vor Maßnahmebeginn. Dies sollte rechtzeitig, mindestens 6 bis 8 Wochen vor Geschäftseröffnung, erfolgen.

Benötigen Sie: eine Genehmigung? Eine Sachkunde? Eine Registrierung? Eine Eintragung bei der örtlichen Handwerkskammer?

Beantragen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit die Genehmigung. Weisen Sie der zuständigen Behörde Ihre Sachkunde nach bzw. kommen Sie Registrierungspflichten nach. Nehmen Sie ggf. Kontakt mit der örtlichen Handwerkskammer auf.


  • Ist Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen?

>> Nachweis z.B. durch: Auskunft Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis); Auskunft Gewerbezentralregister; Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle; Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes


  • Ist Ihre persönliche Eignung nachzuweisen ?

>> Nachweis z.B. durch: Auskunft Gewerbezentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) oder Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle 


  • Sind sachliche Voraussetzungen zu erfüllen?

>> Erfüllung z.B. durch Abnahme der Gewerberäume durch das örtliche Bauamt, das Gewerbeaufsichtsamt, die Feuerwehr oder das Gesundheitsamt


  • Sind fachliche Voraussetzungen zu erfüllen?

>> Erfüllung z.B. durch Sachkundeprüfung oder Sachkundenachweise; Erfüllung von Registrierungspflichten; Meisterprüfung im Handwerk; "Altgesellenregelung" im Handwerk; Eintragung in die Hanwerksrolle; Registrierung eines handwerklichen Nebenbetriebes; Registrierung eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes

Üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus?

  1. Melden Sie Ihr Gewerbe mittels Gewerbeanmeldung bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) an. Das können Sie erledigen: Benachrichtigen Sie weitere Behörden über die Geschäftseröffnung direkt, um das Verfahren zu beschleunigen: Finanzamt, Bauamt, Gewerbeaufsichtsamt, HWK, IHK.
  2. Finanzamt:  Melden Sie Ihr Unternehmen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. Nehmen Sie die Dienste eines steuerlichen Beraters in Anspruch.
  3. Kranken- und Pflegeversicherung: Sichern Sie sich und Ihre Familie für den Krankheits- und Pflegefall sozial ab. Lassen Sie keine Versicherungslücke entstehen.
  4. Rentenversicherung: Sorgen Sie für das Rentenalter ggf. durch eine freiwillige Unternehmerversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Lassen Sie keine Versicherungslücke entstehen.
  5. DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Prüfen Sie, ob in Ihrer Branche eine Versicherungspflicht für den Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft besteht. Schließen Sie ggf. eine freiwillige Unternehmerversicherung bei der Berufsgenossenschaft ab

 

Wollen Sie Arbeitnehmer beschäftigen?

  1. Melden Sie Ihr Unternehmen beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit an. Sie erhalten eine Betriebsnummer. Diese benötigen Sie zu Anmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern.
  2. Melden Sie Ihre Mitarbeiter unter Angabe der Betriebsnummer zur Sozialverischerung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) an.
  3. Melden Sie Ihre Mitarbeiter unter Angabe der Betriebsnummer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
  4. Lassen Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung durch einen steuerlichen Berater vornehmen. Klären Sie: die Zulässigkeit der Arbeitsplätze (Arbeitsschutz); arbeitsrechtliche Fragestellungen

Soll Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?

  1. Suchen Sie sich einen Notar. Dieser nimmt die notarielle Beurkundung Ihres Gesellschaftsvertrags vor.
  2. Lassen Sie auch die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister notariell beglaubigen.
  3. Der Notar veranlasst die Eintragung Ihrer Gesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht.
  4. Zusätzlich haben Sie die Verpflichtung, Ihr Gewerbe mittels Gewerbeanmeldung bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) anzumelden.

Alle Schritte im Überblick sehen Sie auch nochmal hier.

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Ansprechpartner

Sibylle Haßler

Tel: 0271 3302-134
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Pia Lorsbach

Tel: 0271 3302-135
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Angelina Scherer

Tel: 0271 3302-264
Fax: 02761 944540
E-Mail

Gina Schröder

Tel: 0271 3302 223
Fax: 0271 3302 400
E-Mail

Anita Send

Tel: 0271 3302-133
Fax: 0271 3302-400
E-Mail

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