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Wahlbekanntmachungen zur IHK-Vollversammlungswahl 2022

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) ist bis zum Ablauf ihrer im Juni 2022 endenden vierjährigen Amtsperiode mittels gleicher, allgemeiner, geheimer und freier Briefwahl neu zu wählen. Rechtsgrundlagen für die Wahl sind das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 ff.), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, sowie die Wahlordnung der IHK Siegen.

Wichtige Informationen zum Ablauf der kommenden IHK-Vollversammlungswahl sind in der Wahlbekanntmachung vom 1. Dezember 2021, in der Wahlbekanntmachung vom 3. Januar 2022, in der Wahlbekanntmachung vom 26. Januar 2022, in der Wahlbekanntmachung vom 01. März 2022 und der Wahlbekanntmachung vom 02. Mai 2022 zusammengefasst.

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Seite zur Wahl: https://wahl2022.ihk-siegen.de/

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