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Nr. 062: Neubau der A45-Brücke in Lüdenscheid Wirtschaft fordert Maßnahmengesetz zur Verfahrensbeschleunigung

31.08.2022 | Neun Monate nach Sperrung der Talbrücke Rahmede bei Lüdenscheid steht noch nicht fest, auf welcher rechtlichen Grundlage die Planungen und der Ersatzneubau des Bauwerks erfolgen werden. Vertreter von Handwerk, IHKs, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden appellieren an die südwestfälischen Bundestagsabgeordneten, die Initiative zu einem Maßnahmengesetz für die A45 zu ergreifen. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Wir meinen: Was er Bundeswirtschaftsminister beim Thema LNG vormacht, ist für die A45 eine wunderbare Blaupause. Wenn der verantwortliche Ressortchef hierzu keinen Gesetzentwurf vorlegen möchte, liegt es in der Hand der Abgeordneten, den diesbezüglichen Willen aus der Mitte des Parlamentes heraus zu formulieren.“ Südwestfalen erwarte, dass tatsächlich alle Register gezogen werden, die Stärke sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsraumes zu erhalten.

Immerhin hänge das „Wohl und Wehe“ eines der wichtigsten Wirtschaftsräume der Republik davon ab, wie kurz der Weg zu einer neuen Brücke ist. „Mit dem Maßnahmengesetz nach Vorbild des LNG-Gesetzes könnte der rechtliche Rahmen für eine maximale Beschleunigung des Gesamtvorhabens geschaffen werden.“ Ein solches Maßnahmengesetz könne auch als Muster für die Erneuerung weiterer kritischer Brückenbauwerke dienen. Das Ziel des Bundesverkehrsministers, 4.000 Brücken bis 2030 vorrangig zu sanieren, ließe sich so umso besser erreichen.

Die Unterzeichner des Briefes gehen in ihrem Appell auch auf den Besuch von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing in Lüdenscheid ein, der bei dieser Gelegenheit dargelegt hatte, mit welchen Schritten bereits auf eine Beschleunigung des Gesamtverfahrens hingewirkt werde. Wenig zufriedenstellend sei jedoch, dass bis heute kein Zeitplan für den Brückenneubau vorliege. Planungs- und Investitionssicherheit seien hiermit für Unternehmen und Belegschaften nach wie vor nicht gegeben. Das Verfahren insgesamt müsse dringend verschlankt und vereinfacht werden. Ziel müsse sein, die Beteiligungsechte dem Grundsatz nach zu wahren, aber auf ein vertretbares Maß zu bringen und hierfür die größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. „Dies gelingt nur in einem sondergesetzlichen Ansatz – mit einem Maßnahmengesetz.“

 

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