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Regionalplanung
Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Region sowie alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er ist zwischen dem Landesentwicklungsplan des Landes NRW und den Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) der Städte und Gemeinden auf regionaler Ebene bei der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelt.
Der Regionalplan hat das Ziel, die räumlichen Entwicklungen der Region mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2040 zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Er konkretisiert mit seinen Festlegungen jene des LEP NRW. Es handelt sich um eine Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein. Alle textlichen und zeichnerischen Festlegungen wurden von Grund auf neu erarbeitet. Er besteht aus zeichnerischen und textlichen Festlegungen mit zugehörigen Erläuterungen und Begründungen sowie einem Umweltbericht.
Die Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein ist mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 28.03.2025 wirksam.
