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Nr. 017: „Kommunen haben wirtschaftliche Entwicklung im Blick“: IHK sieht tendenziell eher maßvolle Erhöhungen bei Gewerbesteuer und Grundsteuer B

22. März 2023/ „Lediglich fünf der 18 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk haben den Gewerbesteuerhebesatz für dieses Jahr erhöht; und dies zumeist eher maßvoll. Damit zeigt die Kommunalpolitik, dass sie die wirtschaftliche Entwicklung im Blick hat und trotz vielfach angespannter Haushaltslage verantwortungsvoll mit ihrer wichtigsten Einnahmequelle umgeht“, fasst IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener einen aktuellen Vergleich der Hebesätze zusammen. Auch bei der Grundsteuer B haben gerade einmal sieben Kommunen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe an der Steuerschraube gedreht.

„Spitzenreiter“ beim Gewerbesteuer-Hebesatz im Kreis Siegen-Wittgenstein ist die Gemeinde Wilnsdorf (500), dicht gefolgt von den drei Wittgensteiner Kommunen und der Stadt Siegen (jeweils 495). Im Kreis Olpe führt das Feld die Stadt Drolshagen (466) an. Auch bei der Grundsteuer B weist Wilnsdorf den mit Abstand höchsten Hebesatz (695) auf. Im Kreis Olpe ist es die Gemeinde Kirchhundem (560). „Die Ausgangslage muss von Kommune zu Kommune unterschiedlich bewertet werden. Die Festlegung der Hebesätze ist meist ein schwieriger Spagat“, ordnet Klaus Gräbener die Zahlen ein. „Auf der einen Seite bringen hohe Steuersätze immer auch hohe Belastungen für die Unternehmen mit, die gerade jetzt unter enormem Druck stehen und dringend entlastet werden müssen. Auf der anderen Seite sehen sich viele Städte und Gemeinden außergewöhnlichen Herausforderungen, wie der Unterbringung einer großen Zahl von flüchtenden Menschen, ausgesetzt. Das bringt erhebliche finanzielle Belastungen mit sich.“

Umso mehr sei zu begrüßen, dass eine „Steuererhöhungsspirale“ bislang ausgeblieben sei. Weiter an der Steuerschraube zu drehen, sei indes auch mit Gefahren verbunden, warnt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. Zum einen befänden sich die Hebesätze schon heute auf einem hohen Niveau, zum anderen lägen sie in den angrenzenden Kommunen der benachbarten Bundesländer niedriger – zum Teil deutlich. Die Folgen seien bereits in der Vergangenheit schmerzhaft zu spüren gewesen. „Insbesondere die hessischen Kommunen können im Wettbewerb um Neuansiedlungen mit ihren Hebesätzen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B punkten“, erläutert Hans-Peter Langer. Der Blick auf die umliegenden Gemeinden auf hessischer Seite der Landesgrenze lasse hieran keinen Zweifel.

Ein Beispiel: das Industriegebiet Kalteiche unmittelbar an der Landesgrenze auf dem Gebiet der Stadt Haiger. Während der Gewerbesteuer-Hebesatz der hessischen Kleinstadt bei 355 Prozentpunkten liegt, wird er im benachbarten Wilnsdorf mit 500 Prozentpunkten deutlich übertroffen. Nicht viel anders sieht die Situation beim Hebesatz für die Grundsteuer B aus, der in Wilnsdorf (695) fast doppelt so hoch liegt wie in Haiger (365). „Ansiedlungswillige Betriebe schauen sich diese Voraussetzungen in der Regel genau an, wenngleich die Hebesätze sicher nur einer von mehreren relevanten Standortfaktoren sind. In der Kombination mit anderen Kriterien können sie aber den Ausschlag geben. Beim Gewerbegebiet Kalteiche beispielsweise kommt eine sehr gute verkehrliche Anbindung hinzu“, unterstreicht Stephan Häger, Leiter des Referats Konjunktur, Arbeitsmarkt, Statistik der IHK.

Wilnsdorf ist kein Einzelfall: Die Hebesätze im Kammerbezirk liegen beinahe durchgängig über denen der angrenzenden hessischen Kommunen. Etwas weniger deutlich fällt das Gefälle zu den Hebesätzen der angrenzenden rheinland-pfälzischen Kommunen aus: „Hier wurden in jüngster Zeit die landesweiten ‚Nivellierungshebesätze‘ angehoben, die eine wichtige Orientierungsgröße bei der Festlegung der Hebesätze sind“, erläutert Stephan Häger.

Nach wie vor stelle die Grenzlage zu Hessen und Rheinland-Pfalz für die heimischen Kommunen eine Herausforderung dar, der andere Standorte im Landesinneren nicht ausgesetzt seien, betont Klaus Gräbener. Wichtig sei daher, die Kommunen in diesen „Puffergebieten“ in die Lage zu versetzen, niedrigere Hebesätze festzulegen. Auch die Abfederung von Spitzenbelastungen bei den Erschließungskosten durch zusätzliche Städtebaumittel sollte aus Sicht des Hauptgeschäftsführers in Betracht gezogen werden.

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Ansprechpartner

Stephan Häger

Tel: 0271 3302-315
Fax: 0271 3302400
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