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Vermittler/Berater/Makler
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d. h. für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich.
In manchen Branchen ist aber dennoch eine gewerberechtliche Erlaubnis notwendig, so auch bei der selbstständigen Tätigkeit
- als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO
- als Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34h GewO
- als Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsberater gem. § 34d GewO und
- als Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater gem.
§ 34i GewO.
Zudem besteht die Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister.
In NRW sind die Industrie- und Handelskammern die zuständigen Aufsichts- und Registrierungsstellen.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur jeweiligen Erlaubnis und Registrierung.
