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Verkehrsrechtliche Prüfungen
Ob Sie als Berufskraftfahrer arbeitenmöchten, vorhaben gefährliche Güter zu transportieren oder Sie sich für den Betrieb eines Verkehrsunternehmens interessieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die entsprechenden Kenntnisse besitzen und auch nachweisen können. Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ist daher die Teilnahme an Schulungen und das Ablegen einer Sach- oder Fachkundeprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Auch für Lehrgangsanbieter gilt, dass die entsprechenden Kenntnisse im Vorfeld nachgewiesen und die entsprechenden Lehrgänge angemeldet werden müssen.
Hierzu bietet die IHK Siegen bietet Prüfungen im Bereich Berufskraftfahrer und Gefahrgut, sowie im Bereich Fachkunde für Güterkraftverkehr, Omnibus oder Taxi/Mietwagen an.
Weitere Informationen zu den Berufszugangsvoraussetzungen, den notwendigen Prüfungen sowie für angehende Lehrgangsanbieter finden Sie in den folgenden Bereichen (Bitte anklicken):