PDF wird generiert
Bitte warten!

Betrieb von Spielhallen: Sachkundenachweis erforderlich

Einzelspielhallen, die einen Mindestabstand von 350 Metern unterschreiten, und Verbundspielhallen können nur unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2028 (Verbundspielhalle) bzw. zeitlich unbefristet (Einzelspielhalle) weiterbetrieben werden. Dies regelt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz dazu. Voraussetzungen sind neben der Zertifizierung der Spielhalle ein Sachkundenachweis des Betreibers und der Spielhallenleitung sowie eine besondere Schulung des Personals. Sachkundenachweis und besondere Schulung sind in der „Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen“ (SuSchVO NRW) geregelt.

Den Industrie- und Handelskammern wurde durch das Land NRW die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis übertragen. Dieser wird durch die Teilnahme an einer 14-stündigen Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Prüfung erbracht.

Der Inhalt der Unterrichtung umfasst

1. das Recht der Gewerbeordnung und das Recht der Spielverordnung,

2. das Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen,

3. das Jugendschutzrecht,

4. die Themen Prävention und Spielerschutz sowie

5. Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.

Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils sechs Fragen zu diesen Themen.

Der Sachkundenachweis ist bis zum 31. Dezember 2022 zu erbringen. Für die IHK Siegen übernimmt die IHK Köln die Abnahme des Sachkundenachweises.

Ziel der besonderen Schulung ist die Information über die Herausforderungen und Besonderheiten von Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand im Vergleich zu Einzelspielhallen, insbesondere in Bezug auf den Jugend- und Spielerschutz. Der Betreiber muss sicherstellen, dass immer mindestens eine geschulte Person anwesend ist. Die Schulung ist alle zwei Jahre verpflichtend zu wiederholen. Sie umfasst mindestens drei Unterrichtsstunden in Präsenz und muss mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle abschließen.

Seiten-ID: 4052

Seiten-ID4052

Ansprechpartner

Tanja Wagener

Tel: 0271-3302150
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen