PDF wird generiert
Bitte warten!

NRW.BANK-Universalkredit für von der A45-Sperrung betroffene Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe sowie Freiberufler, die von der Unterbrechung der A45 betroffenen sind, können ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungsnachlass zur Minderung der Umsatzeinbußen oder höherer allgemeiner Betriebs- und Materialkosten beantragen. Betroffene können hierzu die flexiblen Varianten des NRW.BANK-Universalkredites auswählen und im Antrag neben der Verwendung der Mittel den Zweck „Förderung Rahmede-Brücke“ angeben.

  • Förderart: Ratendarlehen und endfälliges Darlehen
  • Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen im Sine der EU-Definition inkl. Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort im folgenden Gebiet: Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Dortmund.
  • Laufzeit 3 bis 10 Jahre, max. 5 Freijahre
  • Höchstbetrag bis 2 Mio. €
  • Tilgungsnachlass von bis zu 20% der Darlehenssumme, max. 100 T€, je Unternehmen
  • optional ab 25.000 € eine 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Der EKN-Zins wird zinssubventioniert. Konditionenanfragen mit dem Hinweis „A45“ beantwortet die NRW.BANK gerne über universal.flexibel@nrwbank.de(Link öffnet sich in einem neuen Fenster)
  • Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen ihrer jeweiligen IHK oder HWK in dem o. g. Gebiet schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung (02. Dezember 2021) Umsatzeinbußen (mind. 20%) oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mind. 30%) haben (Vergleichsbasis: Mittelwert der letzten 3 Monate vor Brückensperrung (02. Dezember 2021) im Vergleich zum Mittelwert der letzten 3 Monate vor Antragstellung) und die jeweilige HWK oder IHK dies bestätigen.
  • Für die Betroffenheitsbestätigung ist folgendes Formular zu nutzen: Betroffenheitsbestätigung für Tilgungsnachlass (nrwbank.de). Der Antragsteller legt in diesem Kontext der IHK Siegen schriftlich / in Textform dar, wie sich die Sperrung der A 45 auf sein Unternehmen hinsichtlich Umsatzrückgang bzw. Kostensteigerung auswirkt. 
  • Befristet bis zum 15.02.2026

Die NRW.BANK bittet, entscheidungsreife Förderanträge bis zum 9. Februar 2026 einzureichen. Voraussetzung für die Entscheidungsreife und die mögliche Zusage ist die Einreichung
vollständiger Antragsunterlagen (inkl. Beihilfeerklärungen und aktueller Betroffenheitsbestätigung).

Anträge mit Haftungsfreistellung können aufgrund der kurzfristigen Programmeinstellung leider nicht mehr entgegen genommen werden.

Weitere Informationen unter: NRW.BANK.Universalkredit - NRW.BANK (nrwbank.de)

Seiten-ID: 4151

Seiten-ID4151

Ansprechpartner

Sibylle Haßler

Tel: 0271 3302-134
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Claudia Roth

Tel: 0271 3302-136
Fax: 0271 3302-400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen