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NRW.BANK-Universalkredit für von der A45-Sperrung betroffene Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe sowie Freiberufler, die von der Unterbrechung der A45 betroffenen sind, können ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungsnachlass zur Minderung der Umsatzeinbußen oder höherer allgemeiner Betriebs- und Materialkosten beantragen. Betroffene können hierzu die flexiblen Varianten des NRW.BANK-Universalkredites auswählen und im Antrag neben der Verwendung der Mittel den Zweck „Förderung Rahmede-Brücke“ angeben.

  • Förderart: Ratendarlehen und endfälliges Darlehen
  • Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition - auch Handwerksbetriebe und Freiberufler - mit Sitz oder Betriebsstandort im folgenden Gebiet: Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Dortmund.
  • Laufzeit: drei bis zehn Jahre, max. fünf Freijahre
  • Höchstbetrag: bis 2 Mio. €
  • Tilgungsnachlass von bis zu 20 % der Darlehenssumme, max. 100.000 € je Unternehmen
  • optional ab 25.000 € eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Der EKN-Zins orientiert sich an dem ebenfalls zinssubventionierten Programm (Hinweis: Aufgrund des Tilgungsnachlasses und der Zinssubvention sind bei der Rahmede-Förderung nur beihilferelevante Zinssätze möglich)
  • Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen ihrer jeweiligen IHK oder HWK in dem oben genannten Gebiet schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung (2. Dezember 2021) Umsatzeinbußen (mind. 20 %) oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mind. 20 %) haben (Vergleichsbasis: Mittelwert der letzten drei Monate vor Brückensperrung im Vergleich zum Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Monaten vor Antragstellung) und die jeweilige HWK oder IHK dies bestätigt. 
  • Für die Betroffenheitsbestätigung ist folgendes Formular zu nutzen: Betroffenheitsbestätigung für Tilgungsnachlass (nrwbank.de). Der Antragsteller legt in diesem Kontext der IHK Siegen schriftlich / in Textform dar, wie sich die Sperrung der A 45 auf sein Unternehmen hinsichtlich Umsatzrückgang bzw. Kostensteigerung auswirkt. 
  • Befristet bis zum 31. Dezember 2025

Weitere Informationen unter: NRW.BANK.Universalkredit - NRW.BANK (nrwbank.de)

Seiten-ID: 4151

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Ansprechpartner

Sibylle Haßler

Tel: 0271 3302-134
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Gina Schröder

Tel: 0271 3302 223
Fax: 0271 3302 400
E-Mail

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