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Die Lehrkraft muss über die zur Vermittlung des Lehrstoffs in seinem Unterrichtsgebiet notwendigen Kenntnisse verfügen. Dies erfolgt durch den Nachweis der fachlichen Eignungen.
Bitte laden Sie den Lebenslauf und die entsprechenden Nachweise (Schulungsbescheinigung, Sprengstoffbefähigungsschein, Strahlenschutzbeauftragter, etc.) als eine PDF hoch.
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