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Energieeffizienzgesetz: Merkblatt zur Abwärme veröffentlicht

26.04.2024 Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Dabei ist die Schwelle von durchschnittlich 2,5 Gigawattstunden Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr für die Unternehmen maßgeblich. Unternehmen, die in den letzten drei Jahren diese Schwelle übertroffen haben, sind verpflichtet, Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz erstmalig über die Plattform für Abwärme zu übermitteln.

Die Frist dazu wurde jetzt bis zum 1. Januar 2025 verlängert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierzu das „Merkblatt für die Plattform für Abwärme” veröffentlicht.

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