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Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Zum 1. November 2020 ging das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstmals in Kraft. Es bündelte die davor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz.
Mit dem Start des Jahres 2024 trat die GEG-Novelle mit der Auflage einer 65%-EE-Pflicht für Heizungen in Kraft – jedoch nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Konkret: Jede neu eingebaute Heizung muss mit mindestens 65% erneuerbaren Energien versorgt werden können.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und im Bestand wird diese Anforderung erst mit der Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans wirksam. Davor können weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Der Betreiber muss jedoch sicherstellen, dass die Anlagen schrittweise – Start: 2029 mit 15% – auf die Nutzung von Wärme aus Biomasse oder Wasserstoff angepasst werden können.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zur Spezifizierung einen Heizungswegweiser erstellt.
Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Mehr zur Förderung gibt es unter „Möglichkeiten und Förderung”.
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Roger Schmidt
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